Wien/London – Die massiven Flugausfälle bei British Airways (BA) infolge einer Computerpanne haben auch bei Investoren für Unmut gesorgt. Die Titel der BA-Mutter International Airlines Group (IAG) sackten am Montag an der Börse in Madrid um bis zu 3,8 Prozent auf 6,75 Euro ab. In London wurden die Titel nicht gehandelt, weil die Börse dort wegen eines Feiertags geschlossen blieb. Auch andere Airlines gerieten in den Abwärtssog: Lufthansa-Papiere verloren 1,6 Prozent, die Titel von Air France KLM 1,2 Prozent. Die Anteilsscheine der Buchungssoftware-Airma Amadeus rutschten um bis zu 3,3 Prozent nach unten.

Wegen des Zusammenbruchs seiner Computersysteme hatte BA am Samstag alle Flüge am Londoner Flughafen Heathrow gestrichen. Auch zu Wochenbeginn mussten Flugreisende in Großbritannien mit Beeinträchtigungen rechnen. Heathrow ist das wichtigste Luftverkehrs-Drehkreuz Europas. "Die Situation bei BA drückt die Stimmung in der ganzen Branche", sagte ein Aktienhändler. Zudem mache das geplante Laptopverbot auf allen USA-Flügen Anleger nervös. US-Heimatschutzminister John Kelly sagte dem TV-Sender Fox News, die Regierung in Washington plane die Anhebung der Sicherheitsstandards im Flugverkehr sowie strengere Vorgaben bei der Kontrolle des Handgepäcks.

Rechte der Passagiere

Wenn Computerpannen oder andere Ereignisse zu Flugausfällen führen, dann haben Passagiere Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises oder eine alternative Beförderung zum Zielort. Denn dafür gilt laut Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) die Fluggastrechteverordnung. Darüber hinaus sind Fluglinien dazu verpflichtet, Hotel- und Verpflegungskosten zurückzuerstatten.

Am Montag waren ein Flug nach bzw. einer von London nach Wien gestrichen, Ausfälle gab es auch am Wochenende. Die Agentur empfiehlt, alle Rechnungen und Belege aufzubewahren, um die Kosten nachweisen zu können. Können Fluglinien aufgrund von außergewöhnlichen Umständen einen Flug nicht durchführen, obwohl alle zumutbaren Maßnahmen getroffen wurden, besteht aber keine Verpflichtung zu einer Ausgleichszahlung. In diesem Fall ist zu prüfen, ob die Annullierung tatsächlich auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, auf die die Airline keinen Einfluss haben hätte können. Ist eine direkte Klärung mit der Airline nicht möglich, kann der Fall bei der apf zur Prüfung eingereicht werden.

Höhe der Ausgleichszahlung

Die Höhe einer möglichen Ausgleichszahlung hängt immer von der Flugentfernung ab und beträgt zwischen 250 Euro und 600 Euro. Bietet die Fluglinie einen Alternativflug an, der abhängig von der Flugentfernung zwischen zwei und vier Stunden hinter der planmäßigen Ankunftszeit liegt, kann die Ausgleichszahlung um die Hälfte gekürzt werden.

Fluglinien sind verpflichtet, Passagiere über ihre Rechte aktiv zu informieren. In der Praxis passiert dies laut apf jedoch nicht immer. Oftmals sei es auch so, dass Fluglinien betroffenen Passagieren Gutscheine anbieten, obwohl sie auf Wunsch Ansprüche in bar bzw. per Überweisung auszahlen müssen. (APA, 29.5.2017)