Das Aufräumen in der Causa Telekom Austria ist noch lange nicht beendet. Jetzt liegt einmal die nicht rechtskräftige Anklageschrift auf dem Tisch – in der sich auch recht skurrile Fälle finden.

APA/HELMUT FOHRINGER

Wien – In der Causa Telekom Austria (TA) erhebt die Staatsanwaltschaft Wien nicht nur den Vorwurf, dass Exmanager der TA politische Parteien mit Geld aus "schwarzen Kassen" versorgt haben. Oft geht es auch um Unternehmen ohne direkten politischen Bezug, die in den Genuss der Zuwendungen kamen.

Wie berichtet, erhebt die Staatsanwaltschaft (StA) gegen TA-Exvorstand Rudolf Fischer, Ex-TA- und ÖVP-Mitarbeiter Michael Fischer und die früheren Lobbyisten Peter Hochegger und Walter Meischberger sowie gegen einen weiteren früheren Telekom-Mitarbeiter u. a. den Vorwurf der Untreue. Die Beschuldigten bestreiten die Vorwürfe, und es gilt die Unschuldsvermutung.

Im Folgenden ein paar Fälle aus der – nicht rechtskräftigen – Anklageschrift.

Aufpassen: 204.000 Euro bekam die Sicherheitsfirma G4S Security Services 2004 von Meischbergers Beratungsgesellschaft Valora, über die die diskreten TA-Zahlungen meist gelaufen sein sollen. Rechnungsgrund: eine "umfangreiche Risiko- und Sicherheitsanalyse für die TA". Tatsächlich soll die Telekom mit dieser Zahlung aber rechtliche Schritte verhindert haben, die G4S nach einem geplatzten Deal mit der TA angedroht hatte. Die Vorgeschichte: G4S erbrachte seit 2003 Sicherheitsleistungen für die TA, 2006 vereinbarten TA-Manager Gernot Schieszler (er ist der Kronzeuge und nicht beschuldigt) und der damalige G4S-Manager N., dass G4S ab 2007 alle Sicherheitsleistungen für die TA erbringen werde (zwei Mio. Euro Jahresumsatz). Zudem machten die zwei aus, dass G4S die Sicherheitsbeamten der TA übernimmt. Ein Plan, den der für Vergaben zuständige TA-Manager durchkreuzte. Er schrieb den Auftrag aus, vergab ihn nicht an Bestbieter G4S – deren Manager N. daraufhin "rechtliche Schritte erwog" (Anklageschrift). Dazu kam es nicht: Schieszler und N. einigten sich auf eine Schadenersatzzahlung von 204.000 Euro brutto. Diesmal aber sollte F. "nichts mitbekommen" – weswegen der Umweg über die Valora genommen wurde. Die als Zahlungsgrund genannte Studie der G4S "wurde nie angefertigt".

Die StA stützt sich in dem Fall auch auf N.s Angaben, der als Zeuge und später als der Geldwäscherei Beschuldigter vernommen wurde. Das Verfahren gegen den heute im Glücksspielbereich Tätigen wurde eingestellt.

Golfen: Auch für vergleichsweise kleine Ausgaben wurden die "ausgelagerten Liquiditätsreserven" (Anklageschrift) der TA angezapft. Etwa 2006, als Valora einem Golfplatzbetreiber 2400 Euro für "Eventsponsoring Golfturnier" bezahlte. Tatsächlich wurden mit dem Geld Platzgebühren für 70 bis 80 Teilnehmer einer Golfveranstaltung der TA abgedeckt.

Reiten: Auch Reiter kamen laut Anklage nicht zu kurz. 1000 Euro überwies Valora 2008 an eine einschlägige Veranstaltungsgesellschaft für eine "Werbekooperation" beim internationalen Reitturnier in München. Laut StA waren die 1000 Euro aber das Startgeld für einen deutschen Springreiter; beim Turnier waren Schieszler plus Frau dabei gewesen. Die TA hatte nichts vom Engagement, der Reiter wusste gemäß seiner Aussage nichts von einem Sponsoring durch die TA. Ein andermal zahlte sie 3500 Euro – diesmal unterstützte Schieszler laut Anklage den Ankauf von Hindernissen fürs Springreiten.

Musizieren: 15.000 Euro war der TA (via Valora) die Unterstützung einer Institution wert, die Musik des österreichischen Komponisten Joseph Marx (1882-1964) pflegt. Ein Mitglied der Gesellschaft hatte im Zug einer Auftragsvergabe (an die Telekom) beruflichen Kontakt zu einem damaligen TA-Manager – das materialisierte sich in einem Sponsoringvertrag für eine CD-Einspielung. Die vereinbarte "Logo-Präsenz" der TA auf dem CD-Cover unterblieb dann aber, die StA vermisst daher die bezahlte Gegenleistung. (Renate Graber, 30.5.2017)