Wien – Richter Norbert Gerstberger ist sein Dilemma nicht nur anzusehen, er spricht es auch offen aus. "Es ist schwer, hier eine gerechte Strafe zu finden", gibt er zu, nachdem er Rene W. (Name geändert) zu sechs Monaten bedingter Haft und einer verpflichtenden Therapie verurteilt hat. Da der heute 15-Jährige eine Achtjährige missbraucht, pornografische Bilder von ihr angefertigt und diese gespeichert hat.

Das Besondere an dem Fall: Der unbescholtene Schüler ist nicht wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht, sondern nur wegen Besitzes von Kinderpornografie. Denn: Die Übergriffe passierten schon vor zwei Jahren, als W. noch unmündig war. Strafbar hat er sich nur gemacht, indem er die Fotos nicht gelöscht hat.

Besuche am Wochenende

Das missbrauchte Kind war quasi seine Stiefschwester – die Tochter des damaligen Lebensgefährten von W.s Mutter. An den Wochenenden kam sie zu Besuch – und wurde Opfer des 13-Jährigen.

Viel erzählt der junge Angeklagte nicht. Er ist geständig, aber wortkarg. "Wie sehen Sie die ganze Geschichte?", fragt ihn der Richter. "Es tut mir sehr, sehr leid." – "Wie kommt man auf die Idee?" – "Ich weiß es nicht."

Sein Verteidiger Nikolaus Rast verkündet, dass W. sich bereits selbstständig um eine Therapie gekümmert hat. "Um was geht es denn in der Therapie?", erkundigt sich Staatsanwältin Anja Oberkofler. "Dass man das nicht mehr macht", antwortet der Angeklagte. "Welche Sachen?" – "Sexuelle."

Mädchen hat noch immer Angstzustände

Zeugen braucht Gerstberger aufgrund des Geständnisses nicht mehr, bei der Mutter des Mädchens erkundigt er sich, wie es dem Kind gehe. "Nicht gut. Sie hat Angstzustände und muss in der Nacht bei mir schlafen", erfährt er.

Eigentlich schweben dem Richter ein Schuldspruch ohne Strafe und eine verpflichtende Therapie vor. Was die Anklägerin aus spezialpräventiven Gründen aber ablehnt. Die sechs Monate bedingt erscheinen wiederum Verteidiger Rast für einen geständigen Unbescholtenen zu hoch, da die Maximalstrafe bei einem Jahr liegt. Gerstberger begründet allerdings, dass der Missbrauch natürlich nicht vergessen werden darf, obgleich der nicht angeklagt ist. Der Teenager nimmt das Urteil an, die Entscheidung ist rechtskräftig. (Michael Möseneder, 1.6.2017)