Das Logo von "Zur Zeit" bis Ende 2016.

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Nach der einstweiligen Verfügung wurde das Logo von "Zur Zeit" geändert und widerspricht nicht mehr dem Markenrecht.

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Wien/Hamburg – Der Logostreit zwischen der deutschen Wochenzeitschrift "Die Zeit" und dem österreichischen Rechtsaußenmagazin "Zur Zeit" ist beendet. Nach STANDARD-Informationen muss der W3-Verlag, der das FPÖ-nahe Blatt "Zur Zeit" herausgibt, Schadenersatz in der Höhe von 10.000 Euro nach Deutschland überweisen. "Zur Zeit"-Herausgeber Andreas Mölzer bestätigte zwar die Einigung, nicht aber die von der Anwaltskanzlei der "Zeit" genannte Summe. Es seien weniger als 10.000 Euro, sagte Mölzer zum STANDARD.

Der jetzt außergerichtlichen Einigung ging eine Klagsdrohung der "Zeit" und die Forderung einer fünfstelligen Summe von "Zur Zeit" im "mittleren Bereich" voraus – DER STANDARD berichtete. Bei der kolportierten Summe von 10.000 Euro sind auch die Anwaltskosten inkludiert. Im April sagte "Zur Zeit"-Herausgeber Andreas Mölzer zum STANDARD, dass er nicht daran denke, Schadenersatz zu zahlen. Laut Firmenbuch ist der FPÖ-Nationalratsabgeordnete Johannes Hübner "wirtschaftlicher Eigentümer" des Verlags W3.

"Zur Zeit" musste das Logo ändern

Stein des Anstoßes ist das "Zur Zeit"-Logo, das bis Ende des Jahres 2016 beim österreichischen Magazin im Einsatz war. Laut einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg verletzte "Zur Zeit" mit der Titelgestaltung jahrelang das Markenrecht der Hamburger "Die Zeit", die sich die Wort-Bild-Marke vor vielen Jahren schützen ließ. Begründet wurde die Aufforderung, das Logo zu ändern, damit, dass "Zur Zeit" die Versalien von "Die Zeit" beinahe identisch übernommen habe. Die deutsche Wochenzeitung erscheint seit 1946, "Zur Zeit" seit 20 Jahren.

Nach dem rechtskräftigen Verbot im Dezember soll "Zur Zeit" die Aufforderung des Hamburger Verlags ignoriert haben, etwa die E-Paper-Ausgaben mit dem alten Logo zu entfernen. Sie sollen auf der Webseite bis Ostern 2017 verfügbar und als E-Paper bestellbar gewesen sein, was eine mehrfache Verletzung des Markenrechts sei. Beanstandet wurden über 80 Ausgaben in einem Zeitraum von vier Jahren.

Das "Zur Zeit"-Logo wurde bereits nach der Klage geändert, und mittlerweile wurden auch die E-Paper-Ausgaben der letzten Jahre adaptiert und mit dem neuen Logo versehen. (omark, 1.6.2017)