Förderungen

Als Anreiz zum energiesparenden Bauen werden im Bereich des Wohnbaus entsprechende Vorkehrungen gefördert. Das betrifft sowohl Neubauten als auch nachträglich stattfindende Maßnahmen und Sanierungen, wobei Ausmaß und Bedingungen der Förderung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sind. Zur Zeit werden folgende Förderungsarten angeboten:_ nicht rückzahlbare bzw. rückzahlbare Annuitätenzuschüsse in einem bestimmten Verhältnis zu einem aufgenommenen Fremddarlehen_ Landesdarlehen mit maximaler Annuität für einen bestimmten Anteil der förderbaren Kosten_ einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse zu den anrechenbaren Kosten

Energieausweis

Vor dem Hintergrund der Klimaschutzziele der EU wurde Ende 2002 eine Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ("Gebäuderichtlinie") erlassen, deren Umsetzung in Österreich auf Länderebene betrieben wird. Teil davon ist der Energieausweis, der den Energiebedarf eines Gebäudes beschreibt. Dabei stellt der Energieausweis keine Angabe über den realen Verbrauch in einem Haus dar, sondern ist eine Kennzeichnung auf Grundlage der energietechnischen Parameter von Gebäudehülle, Heizungsanlage, Lüftung, Warmwasserbereitung und eingesetzten Energieträgern und zeigt Möglichkeiten zur Energieoptimierung auf. Der Energieausweis macht den Energiebedarf zu einer eigenen Größe, die nicht nur den technischen Status quo eines Gebäudes dokumentiert, sondern sich auch zu einem wichtigen Kriterium am Immobilienmarkt entwickeln wird. Er ist vom Bauherrn bzw. Hausbesitzer zu erbringen und z.T. heute schon Voraussetzung zur Bewilligung bestimmter Förderungen.