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Dubiose Anbieter auf dem österreichischen Finanzmarkt wollen schnelles Geld machen.

Foto: Reuters/Petr Josek Snr

Wien – Die Zahl dubioser Anbieter auf dem österreichischen Finanzmarkt ist nach wie vor hoch. 2016 hat die für die Bekämpfung des unerlaubten Geschäftsbetriebes zuständige Finanzmarktaufsicht (FMA) 162 (2015: 218) Ermittlungsverfahren eingeleitet und 204 (254) abgeschlossen. Es wurden 33 (40) Warnmeldungen veröffentlicht, 49 (49) Strafanzeigen erstattet und 54 (61) Verwaltungsmaßnahmen gesetzt.

Unter den verwaltungsrechtlichen Maßnahmen waren elf Straferkenntnisse, drei Untersagungsbescheide und 40 Verfahrensandrohungen, zog die FMA am Dienstag Bilanz.

Ziel der Bekämpfung des unerlaubten Geschäftsbetriebes ist es, dubiose Anbieter aus dem österreichischen Finanzmarkt zu entfernen. Bietet jemand konzessionspflichtige Finanzdienstleistungen ohne die dafür erforderliche Berechtigung der Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA an, so wird ihm dies per Bescheid untersagt und der Gesetzesverstoß sanktioniert. Ist dies nicht durchsetzbar, etwa weil der Anbieter vom Ausland aus agiert und für behördliche Maßnahmen der FMA nicht habhaftbar ist, warnt die FMA mittels Veröffentlichung im Amtsblatt der "Wiener Zeitung" sowie auf der FMA-Website.

Investorenwarnung greift

Dass das Instrument der Investorenwarnung greift, veranschaulicht die FMA am Beispiel "Dr. Peter Müller". Auf einer Website war damit geworben worden, Gelder im Hochfrequenzhandel anzulegen und so durchschnittlich mehr als 15 Prozent Rendite pro Monat zu erzielen. Die Ermittlungen der FMA hatten aber ergeben, dass der angebliche Dr. Müller weder in Deutschland noch in Österreich über die dafür erforderliche Bankenkonzession verfügt und an den angegebenen Adressen weder die Person noch das Unternehmen existiert. Aufgrund der Veröffentlichung der Warnmeldung erfuhr die FMA, dass österreichische Anleger hier bereits Geld investiert hatten. Die FMA erstattete daher überdies Anzeige wegen des Verdachts auf Untreue oder Betrug. Die Verfolgung der Finanztransaktionen ergab letztlich, dass die Gelder bei einem tschechischen Staatsbürger gelandet sind, der diese auf private Konten im Ausland verschoben hat.

"Wer von einem ihm unbekannten Anbieter kontaktiert wird, soll daher sofort auf der Website der FMA überprüfen, ob gegen diesen Anbieter bereits eine Warnmeldung veröffentlicht worden ist, gegebenenfalls von jeder Geschäftsbeziehung Abstand nehmen und unverzüglich die FMA über das ihm gemachte Angebot informieren", raten die Vorstände der FMA, Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller. Dies stelle sicher, dass die FMA rasch vor einem dubiosen Anbieter warnen und die Schädigung von Anlegern möglichst frühzeitig eindämmen kann.

Verlockende Versprechen

Auf der Jagd nach Rendite würden die Anleger zunehmend auf unrealistisch hohe Versprechen hineinfallen, so die FMA. Dabei werden oft zwei-, manchmal gar dreistellige Renditen insbesondere aus angeblichem "Hochfrequenzhandel", aus "finanziellen Differenzgeschäften" (CFDs) oder "Fremdwährungsderivaten" (Forex-Handel) versprochen. Derartige Renditen seien aber im derzeitigen wirtschaftlichen Umfeld nicht oder nur mit extrem hohem Risiko zu verdienen. Der FMA-Vorstand erinnert an eine Grundregel der Geldanlage: "Was zu gut klingt, um wahr zu sein, ist meistens auch nicht wahr."

In der Regel handle es sich bei derartigen Finanzgeschäften überdies um konzessionspflichtige Finanzdienstleistungen. "Prüfen Sie daher, ob der Anbieter grundsätzlich berechtigt ist, derartige Finanzgeschäfte überhaupt durchzuführen", mahnt der FMA-Vorstand. Dies kann jederzeit von jedermann in der Konzessionsdatenbank der FMA über deren Website überprüft werden. (APA, 6.6.2017)