Spigen vertreibt Accessoire unter dem Markennamen "Essential" und sieht seine Namensrechte durch Rubins Smartphone verletzt.

Foto: Essential

Kaum erst vorgestellt, schon droht dem ersten Smartphone des Android-Miterfinders Andy Rubin rechtliches Ungemach. Der Accessoire-Hersteller Spigen sieht sich durch die Namenswahl für das auch als "Anti-iPhone" titulierte "Essential Phone" in seinen Rechten verletzt und droht per Anwaltsbrief mit Klage.

"Verletzung der ‚Essential‘-Namensrechte", heißt es im Betreff des Schriebs, den Spigen von seiner Kanzlei East West verfassen ließ. Obwohl Rubins Unternehmen "unzweifelhaft" über diesen Umstand in Kenntnis sei, habe man ein Smartphone dieses Namens vorgestellt, obwohl dies zu Verwirrung unter den Konsumenten führen könne. Man fordert nun, dass Essential diese Rechtsverletzung einstelle und setzt eine Frist bis 15. Juni.

Zwei Mal an Markenanmeldung gescheitert

In der Tat erscheint es unwahrscheinlich, dass Rubin dieses Problem nicht bekannt war, schreibt Android Police. Denn seine Firma hatte zwei Mal versucht, sich selber die Namensrechte an "Essential" zu sichern, war dabei allerdings gescheitert. Sie gehören Spigen seit zehn Monaten und decken auch Smartphones ab. Veröffentlicht wurden unter der Marke bislang allerdings Zubehörprodukte, darunter etwa eine Hülle für das iPhone mit integriertem Zusatzakku.

Dennoch scheint man bei Essential ob der anwaltlichen Drohung unbesorgt zu sein. "Drohbriefe sind in unserer Branche üblich", heißt es in einer kurzen Stellungnahme. Man sehe die Anschuldigungen durch Spigen als "haltlos" an und werde sie "angemessen beantworten". Das Android-Handy soll noch im Laufe dieses Monats in den USA auf den Markt kommen. (red, 07.06.2017)