Wien – Der Nationalrat hat am Mittwoch neue Regeln für den Import von Bioprodukten beschlossen. Außerdem können Anzeigen bei geringfügigen Verstößen künftig unterbleiben. Zugestimmt haben der Änderung des EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetzes neben SPÖ und ÖVP auch Grüne und Neos.
FPÖ und Team Stronach stimmten dagegen. Für die FPÖ kritisierte Harald Jannach das derzeitige Kennzeichnungssystem, also etwa das AMA-Gütesiegel für Landwirtschaftsprodukte. Damit werde den Konsumenten "beste österreichische Qualität" suggeriert, doch tatsächlich sei nicht einmal Gentechnikfreiheit garantiert.
Palmöl-Beimengung umstritten
Der SPÖ-Abgeordnete Markus Vogl räumte zwar Änderungsbedarf beim AMA-Gütesiegel ein, damit etwa Produkte, die Palmöl enthalten, dieses Siegel nicht mehr tragen dürfen. Allerdings habe das inhaltlich nichts mit der Novelle zu tun.
Verteidigt wurde das AMA-Gütesiegel vom Salzburger Landwirtschaftskammer-Präsidenten Franz Eßl (ÖVP). Er räumte zwar ein, dass die Beimengung von importierten Zutaten im Ausmaß eines Drittels möglich sei. Sichergestellt sei dadurch aber, "dass die Hauptbestandteile immer aus Österreich kommen müssen".
Biobauern dabei – Lob von Grünen
Lob für die Koalition gab es vom grünen Landwirtschaftssprecher Wolfgang Pirklhuber, weil diese "über ihren Schatten gesprungen" sei und der Einbindung der Vertreter von Biobauern im Kontrollausschuss des Gesundheitsministeriums zugestimmt habe. Konkret wird der Verein Bio Austria (neben der Landwirtschaftskammer) beigezogen. Außerdem lobte Pirklhuber den Verzicht auf Anzeigen bei geringfügigen Verstößen – "das wäre völlig vermessen und unverhältnismäßig".
"Vegetarisch" und "vegan" sollen definiert werden
Ebenfalls mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und Neos wurde die Regierung aufgefordert, sich auf EU-Ebene für eine rasche Festlegung der Kriterien für die Begriffe "vegetarisch" und "vegan" einzusetzen. (APA, 7.6.2017)