Durch den Ministerrat brachte der frühere ÖBB-Chef Christian Kern das Vergaberechtspaket. Im Parlament möchte der Koalitionspartner ÖVP aber noch weiterverhandeln.

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Wien – Wiewohl von der ÖVP im Verkehrskapitel bekämpft, hat das Vergaberechtspaket am Mittwoch doch den Ministerrat passiert. Die Volkspartei zog ihre Bedingung, die Pflicht zur Ausschreibung von öffentlichen Verkehrsleistungen zurück und machte den Weg zur parlamentarischen Behandlung im Verfassungsausschuss am 26. Juni frei.

Vom Tisch ist das angestrebte Verbot sogenannter Direktvergaben im öffentlichen Personenverkehr damit freilich noch nicht. Denn in einer Protokollanmerkung behält es sich der schwarze Parlamentsklub vor, über die Pflicht zur Ausschreibung von Verkehrsleistungen des Bundes noch einmal zu verhandeln. Es gehe dabei nicht um städtischen Lokal- und Straßenbahnverkehr, Neben- oder Schmalspurbahnen, sondern überregionalen Schienenverkehr, versichert VP-Verkehrssprecher, Andreas Ottenschläger: "Der Bund soll im überregionalen Bereich Wettbewerb zulassen und Ausschreibungen durchführen."

Keine Zehnjahres-Verträge mehr

Heißt konkret: Das Verkehrsministerium soll mit der ÖBB keine Zehnjahres-Verkehrsdienstverträge mehr abschließen, in denen auch Schnellzüge von Wien nach Graz und Klagenfurt oder von Salzburg nach Bregenz bestellt und finanziert werden, sondern diese überregionalen Konzessionen ausschreiben. Den Zuschlag bekäme dann jenes Bahnunternehmen, das für dieselbe Leistung weniger Zuschuss braucht.

Gegen ein generelles Verbot von Direktvergaben für Verkehrsleistungen sind neben Koalitionspartner SPÖ insbesondere die Länder. Sie fürchten bei Ausschreibungen um ihre kommunalen Verkehrsbetriebe – wie sie Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ) für die ÖBB fürchtet. Denn gehen die Öffi-Betriebe bei Ausschreibungen leer aus, blieben Bund und Länder als Eigentümer auf den Personalkosten sitzen.

Übergangsfrist endet 2023

In sechs Jahren sind Direktvergaben nur mehr unter strengeren Auflagen und mit sehr guten Begründungen möglich, die Übergangsfrist gemäß der EU-Verordnung (Public Service Obligation; PSO) endet 2023. Da sich Österreich in Brüssel als ganzes zur förderwürdigen Region erklärt hat, hofft man im Verkehrsministerium, dass auch danach noch die Staatsbahn zum Zug kommen kann. Schließt Leichtfried allerdings bis dahin nach dem Vorbild von Vorarlberg und Tirol mit weiteren Bundesländern Zehnjahres-Verträge ab, kommt der Wettbewerb erst 2033 auf Schiene. Das will die ÖVP nicht hinnehmen.

Strittig im Vergaberechtspaket, das aus vier komplizierten Vergaberechtsmaterien (Bundesvergabegesetz 2006, Sicherheit/Verteidigung, dem Bundesvergabegesetz Konzessionen und dem Bundesvergaben Rechtsschutzgesetz öffentlicher Personenverkehr) besteht und mit der die elektronische Abwicklung von öffentlichen Auftragsvergaben eingeführt wird, ist auch der sogenannte Subunternehmerwechsel. Wird etwa ein insolventer Installateur durch einen neuen ersetzt, soll der öffentliche Auftraggeber künftig zustimmen müssen. Das lehnt die Wirtschaftskammer ab, sie fürchtet Bauzeitüberschreitungen und will, dass ein Wechsel wie bisher als genehmigt gilt, wenn er binnen drei Wochen nicht untersagt wird.

Den Grünen fehlt im Vergaberechtspaket Transparenz. Das Bestbieterprinzip, mit dem die Einhaltung von Sozialstandards bei Subunternehmern garantiert werden soll, sei verwässert und ein Billigstbieter könne nach wie vor zum Zug kommen, sagt die grüne Bautensprecherin Gabriela Moser. "Eine Skandal-Vergabe wie die an eine Investmentbank bei der Buwog-Privatisierung wäre damit wieder locker möglich." (Luise Ungerboeck, 7.6.2017)