Wien – Der Fall ist mehr als vier Jahre her, disziplinarrechtlich ist er verjährt – aber der Verdacht des Amtsmissbrauchs steht im Raum und wird von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geprüft: Gegen drei hohe Amtsträger und eine Beamtin, die sich nicht mehr erinnert, dass sie bei einer Personalentscheidung im Jahr 2013 unter Druck gesetzt worden ist, wird ermittelt.

Nicht "in höchstem Maße geeignet"

Es geht darum, dass der damalige Verteidigungsminister Norbert Darabos (SPÖ) den Rüstungsdirektor, Generalleutnant Freyo Apfalter (ebenfalls SPÖ), nicht für eine weitere Funktionsperiode weiterbestellen wollte. Eine Wiederbestellungskommission unter der Leitung des heutigen Generalstabschefs Othmar Commenda befand im Sinne und möglicherweise auch im Auftrag des damaligen Ministers und dessen Kabinettschefs Stefan Kammerhofer, dass Apfalter nur "in hohem Maße" für den von ihm bis dahin ausgeübten Posten geeignet wäre.

Nur wenn die Kommission befunden hätte, er wäre "in höchstem Maße geeignet", hätte der Generalleutnant ohne weiteres Verfahren im Amt bleiben können. So aber wurde der Posten neu ausgeschrieben, wobei Apfalter ebenso wie andere Bewerber als "in höchstem Maße geeignet" eingestuft wurde – nun wurde ihm ein anderer vorgezogen, er verlor mit dem Posten auch wesentliche Einkommensbestandteile.

Apfalter klagte gegen das unfaire Verfahren und bekam vom Obersten Gerichtshof recht. Das führte einerseits zu politischen Vorwürfen der ÖVP gegen das Heeresministerium, andererseits zu einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.

Organhaftpflicht für General

"Das Ermittlungsverfahren ist schon weit fortgeschritten. Wir prüfen derzeit die bislang vorliegenden Ermittlungsergebnisse", heißt es von der WKStA. Zu klären ist nicht nur die Schuldfrage (für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung), sondern auch, wie viel Entschädigung Apfalter für den Verdienstentgang bekommt – das hängt davon ab, wie viel Lebenserwartung ihm noch zugetraut wird.

Politisch relevant ist, ob die Verantwortlichen für die Absetzung von Apfalter zur Kasse gebeten werden oder ob der erwartete sechsstellige Betrag vom Steuerzahler berappt werden muss. Das Organhaftpflichtgesetz sieht ein Hereinbringungsverfahren vor – die an dem Widerbestellungsverfahren beteiligten Personen könnten für hunderttausende Euro geradestehen müssen. (cs, 9.6.2017)