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Für Wikimedia wird das Urteil "grundlegende Auswirkungen" haben

Foto: AP/Risberg

Ein Streit um die Rechte an Fotos von Kunstwerken, die selbst keinen Urheberschutz mehr beanspruchen können, wird den deutschen Bundesgerichtshof beschäftigen. In dem Fall geht es um Fotografien von Bildern in den Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen, die ungefragt im Online-Lexikon Wikipedia veröffentlicht wurden.

Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte in einer am Freitag bekannt gewordenen Entscheidung ein Urteil des Landgerichtes Stuttgart. Danach darf allein das Museum darüber entscheiden, wer Fotos von Ausstellungsgegenständen ins Netz stellen darf – sofern das Museum auch das Eigentumsrecht an den Gegenständen besitzt.

"Grundlegende Auswirkungen"

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OLG ließ eine Revision zu. Wikimedia kündigte an, den Fall vor den Bundesgerichtshof zu bringen. "Die Entscheidung wird grundlegende Auswirkungen auf den Umgang mit dem kulturellen Erbe haben, nicht nur für die Wikipedia-Community in Deutschland", erklärte Abraham Taherivand, Geschäftsführender Vorstand von Wikimedia Deutschland.

Ein Besucher hatte Gegenstände wie antike Vasen und Münzen abfotografiert und die Bilder auf die Mediendatenbank Wikimedia des Onlinelexikons Wikipedia hochgeladen. Zudem scannte er Fotografien von Kunstobjekten ein, die das Museum für eigene Publikationen in Auftrag gegeben hatte. Mit der Veröffentlichung bei Wikipedia und der dort verwendeten Creative-Commons-Lizenz war auch eine unentgeltliche kommerzielle Nutzung möglich. Dagegen ging das Museum vor.

Museum: "Wollen selbst entscheiden"

Alfried Wieczorek, Generaldirektor der Museen, erklärte, es gehe den Reiss-Engelhorn-Museen keineswegs darum, freie Wissensprojekte zu unterbinden oder mit Nutzungsverboten zu versehen. "Es geht auch nicht darum, urheberrechtsfreie Werke der Allgemeinheit vorzuenthalten", betonte er. Ein Nutzer der Wikimedia habe fotografisches Material des Museums online gestellt hat, ohne das Museum zuvor um Erlaubnis zu fragen. "Das ist eine Urheberrechtsverletzung, die wir nicht hinnehmen wollen und können. Wir wollen selbst entscheiden können, wer und wie unsere Fotografien genutzt werden." Für Wissensprojekte würden die Museen die in ihrem Eigentum stehenden Fotografien gerne und auch kostenfrei an Nutzer herausgeben. "Hätte der Wikipedianer also vorher gefragt, wäre eine Nutzung zu den dazu vorgesehenen Konditionen kein Problem gewesen."

Das OLG wertete in seiner aktuellen Entscheidung, dass es sich bei den Bildern des Museumsfotografen um Lichtbilder handle, die nach dem deutschen Urhebergesetz geschützt seien. Bei den Fotos des Besuchers konstatierte das Gericht eine "Eigentumsbeeinträchtigung" durch die Fotografie. (APA, 9.6.2017)