Wien – Die Einigung zwischen dem Innen- und dem Verteidigungsministerium stehe "zu hundert Prozent", das Fremdenrechtsänderungsgesetz werde am 13. Juni in den parlamentarischen Innenausschuss kommen und in der letzten Juniwoche beschlossen. Das war am Freitag aus dem Büro von Verteidigungsminister Doskozil zu erfahren. Damit bestätigte man bei der SPÖ nochmals die am Donnerstag von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) verkündete Übereinkunft mit dem Noch-Regierungspartner.

Dennoch hielt sich am Freitag hartnäckig eine etwas andere Version: Sicher sei, dass das seit 2016 diskutierte und im heurigen Februar akkordierte Asyl- und Fremdenrechtsänderungsgesetz (Afrag) nächsten Dienstag in den Ausschuss kommen werde. Nicht klar hingegen sei, ob dies auch für die zusätzlichen fremden- und asylrechtlichen Verschärfungspläne gelte, die im Zuge des im Jänner stattgefundenen Neustarts der Koalition neu formuliert wurden. Bei diesem – so der legistische Namen der Novelle – Fremdenrechtsänderungsgesetz (Fräg) fänden derzeit noch "redaktionelle Justierungen" statt.

Bewegungseinschränkungen

Die mit besagtem Fräg angepeilten Änderungen sollen künftig dafür sorgen, dass Ausländer ohne Aufenthaltsrecht, etwa negativ beschiedene Asylwerber, die sich weigern, Österreich zu verlassen, mit einer sich zuspitzenden Folge von Bewegungseinschränkungen bis hin zur Inhaftierung zu rechnen haben. Diese soll der bisherigen Beugehaft in Strafverfahren oder im Zuge von Untersuchungsausschüssen entsprechen. Menschenrechtsexperten lehnen diese Änderungen massiv ab. Die Frage der "Konformität mit verfassungs-, europa- und völkerrechtlich gewährleisteten Grund- und Menschenrechten" werde bei dieser Novelle "völlig offengelassen" heißt es etwa in einer Stellungnahme des Boltzmann-Instituts für Menschenrechte.

Grüne: Mangelnde Information des Parlaments

Der zwischen ÖVP und SPÖ fix vereinbarte erste Teil der Änderungen, das Afrag, wiederum beinhaltet zum Beispiel ausgeweitete polizeiliche Durchsuchungskompetenzen bei Verdacht auf illegalem Aufenthalt. Einzelne Mitarbeiter von Betreuungsorganisationen in Bundesquartieren für Asylwerber sollen in Belangen des Hausrechts polizeiliche Kompetenzen erhalten. Ausländern, die rechtswidrig einreisen oder sich rechtswidrig in Österreich aufhalten, drohen Geldbußen zwischen 5000 und 15.000 Euro oder aber Ersatzfreiheitsstrafen von bis zu sechs Wochen.

Am Freitag kritisierte die grüne Menschenrechtssprecherin Alev Korun die mangelnde Informationspolitik der Regierung zu der Novelle. Die Grünen fordern ein öffentliches Hearing. (Irene Brickner, 10.6.2017)