Wegen ausländischer Zahlungen an das Trump-Hotel droht dem US-Präsidenten eine Klage von zwei Generalstaatsanwälten.

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Nicht nur die andauernden Untersuchungen der Russland-Affäre machen Donald Trump zu schaffen, nun muss er sich auch noch auf einen langwierigen Rechtsstreit einstellen. Es geht um die Vermischung von Amt und Geschäft.

Sowohl der Bundesstaat Maryland als auch der Hauptstadtbezirk District of Columbia (D.C.) haben am Montag eine Klage gegen den US-Präsidenten eingereicht. Da er sich auch nach seinem Einzug ins Weiße Haus nicht von seinem Unternehmen getrennt habe, verstoße er gegen Antikorruptionsklauseln der Verfassung, lautet die Begründung. Im Mittelpunkt der Kontroverse steht das Trump International Hotel, ein altes Postamt in Washington, zentral gelegen an der Pennsylvania Avenue, das Trump zu einem Luxuspalast umbauen ließ.

Nichts als Nachteile

Eröffnet im vergangenen Herbst, gilt das historische Gebäude mit seinen Türmchen und den wuchtigen Mauern als Symbol des schwelenden Interessenkonflikts. Übernachten ausländische Diplomaten in einer Suite beim Hotelier Trump, liegt der Verdacht nahe, dass sie nur deshalb so tief in die Tasche greifen, weil sich ihre Regierungen beim Präsidenten Trump einschmeicheln wollen. Das Königreich Saudi-Arabien bucht regelmäßig in der Nobelherberge, wobei es sich der Diskretion wegen eines Mittelmanns bedient. Im Mai ging in dem Hotel eine von Ankara gesponserte Konferenz über die türkisch-amerikanischen Beziehungen über die Bühne. Und als der Botschafter Georgiens dort logierte, twitterte er hinterher artige Komplimente. "Bisher der beste Service, den ich in den Vereinigten Staaten erlebte", schrieb Kaha Imnadze.

Für den Steuerzahler, argumentieren Brian Frosh und Karl Racine, die Generalstaatsanwälte von Maryland und D.C. , bringt der Hype, den es so kaum gegeben hätte, säße Trump nicht im Oval Office, nichts als Nachteile. Etwa weil Kongresshallen in der Nähe, Konferenzzentren in Staatsbesitz, Kunden verlieren. Und indem Trump weiter von seinen Immobilien profitiere, stelle sich die Frage, ob er Entscheidungen im besten Interesse des Landes treffe oder eher in seinem eigenen. In jedem Fall, so das Juristenduo, verstoße er gegen die sogenannte "emoluments clause" der Verfassung. Nach deren Bestimmungen darf kein Amerikaner in einem Wahlamt Geschenke, Vergütungen, Ämter oder Titel von einem "König, einem Prinzen oder einer ausländischen Macht" annehmen, sofern das Parlament nicht ausdrücklich zustimmt.

Trump hatte zwar vor seiner Vereidigung angekündigt, die Leitung seines Firmenkonglomerats in die Hände seiner beiden Söhne zu legen, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Doch was Eric, der Jüngere, neulich in einem Interview hinausposaunte, klang nicht unbedingt nach dem kompletten Rückzug seines Vaters aus dem aktiven Geschäftsleben. Nach den Worten des Juniors erhält der Senior nach wie vor regelmäßige Berichte über die Finanzlage seiner Unternehmen.

Gebrochenes Versprechen

Frosh und Racine sehen schon darin ein gebrochenes Versprechen. Indem Trump weiterhin ein globales Geschäftsimperium besitze, fügen sie an, sei er eng vernetzt mit "Legionen in- und ausländischer Akteure", womit er die Integrität des politischen Systems der USA untergrabe. Voraussetzung dafür, dass ein Präsident sein Amt gemäß seinem Eid ausüben könne, sei jedoch die Entflechtung seiner Privatfinanzen von denen in- und ausländischer Mächte. "Nie zuvor hat ein Präsident mit solcher Geringschätzung für dieses Gebot gehandelt."

Die Klage bedeutet juristisches Neuland, ist es doch das erste Mal, dass ein Bundesstaat den Staatschef beschuldigt, gegen die oben zitierte Verfassungsklausel verstoßen zu haben. Sollte ein Bundesrichter sie zulassen, wollen die zwei Staatsanwälte zunächst die Herausgabe der Steuererklärungen Trumps erzwingen. Bislang hat sich der Milliardär beharrlich geweigert, sie zu veröffentlichen, womit er eine feste, wenn auch ungeschriebene Regel der amerikanischen Politik ignorierte. Im Wahlkampf tat er es noch unter Hinweis auf eine laufende Steuerprüfung, neuerdings wischt er Fragen danach beiseite, ohne Gründe zu nennen. Die Zahlenkolonnen, hoffen Frosh und Racine, werden Aufschluss über Trumps internationales Beziehungsgeflecht geben. Nicht zuletzt dürften sie erkennen lassen, welchen ausländischen Gläubigern der Mann, der eine Zeit lang so hoch verschuldet war, dass er knapp vor einem Scheitern stand, verpflichtet ist. Letzten Endes, orakeln die Kläger, mit heftiger Gegenwehr von Trumps Anwälten rechnend, werde der Fall wohl bis vor den Obersten Gerichtshof in Washington gehen. (Frank Herrmann, 12.6.2017)