Wien – Es war kurz vor Weihnachten, als bei Daniel K. eine "Parkplatzsuche aus der Bahn gelaufen ist", wie es sein Verteidiger Bernhard Folta ausdrückt. Nicht nur bei K., neben ihm sitzt vor Richterin Martina Hahn Natalia C., die ebenso auf den freien Stellplatz spitzte. Für sie skizziert Verteidiger Ernst Schillhammer die Situation so: "Man zuckt halt aus, und dann tut es einem sofort leid."

K. sah am fraglichen Tag einen Ausparkenden, fuhr vorbei und stellte sich parallel zum Wagen davor. "Dann ist von hinten ein großer BMW gekommen und hat auch geblinkt", schildert der 46-Jährige. "Die will mir meinen Parkplatz klauen! Das geht doch nicht!", sei ihm durch den Kopf gegangen.

Gattin wollte Parkplatz verteidigen

Seine Frau stieg aus und ging der Kontrahentin entgegen, um den temporären Besitzanspruch an der Lücke zu kommunizieren. "Plötzlich ist sie geschwankt, sie muss angefahren worden sein!", beobachtete der Erstangeklagte.

Er sprang aus seinem Auto und trat der Gegnerin eine Delle in die Fahrertür. Die Reihenfolge in seinem Gedankengang, der ihn zur Aggression verleitete, ist bemerkenswert: "Mein Parkplatz! Meine Frau!"

Die Zweitangeklagte C. gibt auch zu, die Gattin des Gegners genötigt zu haben, beteuert aber, nur auf sie zugerollt zu sein und sie nicht berührt zu haben. Der 45-Jährigen geht es vor allem darum, dass sie die Reparaturkosten von 3.306,28 Euro ersetzt bekommt.

Geldbuße und gemeinnützige Leistungen

Hahn sieht keine besonders schwere Schuld und entscheidet sich für eine Diversion für die beiden Unbescholtenen. K., der zwischen 4.000 und 5.000 Euro netto im Monat verdient, muss nicht nur den Schaden ersetzen, sondern innerhalb von sechs Monaten auch eine Geldbuße von 4.000 Euro zahlen. Für C., die von 3.000 Euro Alimente für sich und ihren Sohn lebt, werden es viereinhalb Wochen gemeinnützige Leistungen im nächsten halben Jahr. (Michael Möseneder, 26.6.2017)