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Die Kontoumstellungen, die die Bank unter dem Titel "Sortimentsbereinigung" durchgeführt hat, hat für einiges an Aufruhr gesorgt.

Foto: Reuters/Bader

Wien – Die umstrittenen Kontenumstellungen in der Bawag PSK könnten die Bank beziehungsweise ihre Verantwortlichen teuer zu stehen kommen. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat eine Geldstrafe von 480.000 Euro verhängt – und zwar gegen die "fünf im Tatzeitraum verantwortlichen Vorstandsmitglieder" und vier weitere Bawag-Mitarbeiter.

Das hat die Aufsichtsbehörde am Dienstagnachmittag auf ihrer Homepage veröffentlicht. Die Straferkenntnisse sind allerdings nicht rechtskräftig. Die FMA erklärt ihren Schritt mit der Verletzung von Bestimmungen des Verbraucherzahlungskontogesetzes (VZKG) und des Zahlungsdienstegesetzes. Die Bawag äußerst sich nicht, wie sie auf Anfrage des STANDARD sagte.

"Sortimentsbereinigung"

Anlass für das Verwaltungsverfahren, das die FMA geführt hat, waren Kontoumstellungen, die die Bank unter dem Titel "Sortimentsbereinigung" durchgeführt hat. Die Konsumentenschützer und Kunden nannten sie allerdings "Zwangsumstellungen". Gemäß dem Bescheid der FMA hat das Kreditinstitut unter anderem gegen den Paragrafen 17 VZKG verstoßen, indem es seinen Kunden "keinen funktionierenden Kontowechsel zur Verfügung gestellt" habe.

Der Grund dafür, dass die Banker persönlich bestraft werden sollen, liege darin, dass in beiden genannten Gesetzen keine "Bestrafung der juristischen Person" vorgesehen sei, heißt es in der Mitteilung der FMA. Wie berichtet hatte die im Eigentum von US-Hedgefonds stehende Bank im November 2016 rund 20.000 Kunden mit günstigen Girokonten vor die Wahl gestellt, auf ein teureres Modell umzusteigen – oder zu gehen.

Unfriendly Reminder

Für Unentschlossene kam im Laufe des Jänners eine Erinnerung. Wer nicht freiwillig reagierte, der wurde per Ende Jänner 2017 gekündigt. Aktiv geworden ist in der Sache auch der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Er hat in der Sache im Auftrag von Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) eine Verbandsklage beim Handelsgericht Wien angestrengt. Der VKI sieht beim Vorgehen der Bawag zwei Probleme. Zum einen einen Verstoß gegen das Transparenz gebot: Die Bawag habe ihren Kunden die Änderungen zwischen altem Konto und neuen Konten nicht ausreichend dargelegt (etwa mit der Gegenüberstellung der Konditionen). Außerdem habe die Bank die gesetzlich vorgeschriebene Vorankündigungsfrist von zwei Monaten nicht eingehalten.

Für Konsumenten nachteilige Änderungen dürfen frühestens zwei Monate nach dem Angebot in Kraft treten. Bei der Bank würden die Änderungen sofort wirksam, sobald sich die Kunden für ein neues Konto entschieden. (gra, 13.6.2017)