Wien – Mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ sowie jenen des Team Stronach hat der parlamentarische Innenausschuss am Dienstag ein Konvolut an Verschärfungen für abgewiesene, ausreiseunwillige Schutzsuchende samt hohen Geldstrafen, einer Verlängerung der Schubhaft-Höchstdauer auf 18 Monate sowie Einschränkungen bei der Grundversorgung auf den Weg gebracht. Dem bereits im März durch den Ministerrat gegangenen ersten Teil der Fremdenrechtsänderungsgesetz (Fräg) wurden durch einen von der ÖVP eingebrachten Initiativantrag weitere strenge Regeln hinzugefügt.

Diese sehen eine Reihe von sich nach Grad der Aureiseunwilligkeit zuspitzenden Bewegungseinschränkungen vor: von der Gebietsbeschränkung hin zu einer Beugehaft. Dass bei letzterer nicht die ursprünglichen Pläne Innenminister Wolfgang Sobotkas (ÖVP) umgesetzt worden seien, dem neue Formen der Inhaftierung vorgeschwebt waren, sondern man sich an das Modell der Drohung mit Freiheitsentzug gehalten habe, die für unwillige Zeigen in Strafverfahren und bei U-Ausschüssen gelten, wird von der SPÖ als Verhandlungserfolg bezeichnet.

Weniger freiwillige Rückkehrer

Beide Gesetzesmaterien – Fräg eins und Fräg zwei – werden kommende oder übernächste Woche dem Nationalratsplenum vorgelegt.

Dem Beschluss war ein öffentliches Hearing vorangegangen. Die Zahl freiwilliger Rückkehrer sei zuletzt zurückgegangen, bisher hätten 400 abgewiesene Asylwerber die von Sobotka offerierten 1000 Euro Starthilfe für die ersten 1000 Rückkehrer in Anspruch genommen, sagte Wolfgang Taucher, Direktor des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl.

Drei geladene Experten kritisierten die durch Novellen wie die vorliegende entstehende praktische Unanwendbarkeit des Asyl- und Fremdenrechts. So etwa der von der FPÖ nominierte Polizeijurist, Nationalratsabgeordneter Günther Kumpitsch und der von den Grünen geschickte Anwalt Clemens Lahner. Dieser riet, die Kompetenzen etwa dem Sozialministerium zu übertragen. (bri, 13.6.2017)