Wien/Wolfsburg – Der Verein für Konsumenteninformation wirft der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Sachen VW-Abgasskandal Untätigkeit vor und hat deshalb Beschwerde bei der Oberstaatsanwaltschaft eingelegt. Denn die WKStA, der seit Juli 2016 eine Strafanzeige des VKI gegen Volkswagen vorliege, habe bisher keine Ermittlungen eingeleitet, erklärte der VKI am Mittwoch.
Die Staatsanwaltschaft sei weitgehend untätig geblieben und habe keine Ermittlungen eingeleitet, kritisiert der VKI. Das sei "mit geltendem Recht unvereinbar", sagt die Leiterin der Abteilung Sammelaktion, Ulrike Wolf. Im November 2016 sei das Verfahren über Ersuchen der WKStA an die Staatsanwaltschaft in Braunschweig abgetreten und in Österreich damit unterbrochen worden.
Das Strafverfahren, dem sich via VKI rund 4.200 heimische "VW-Geschädigte" als Privatbeteiligte angeschlossen hätten, werde nun in Deutschland geführt. Dort fehle es aber an den rechtlichen Bestimmungen, um Unternehmen – also den VW-Konzern selbst – strafrechtlich zu verfolgen. In Österreich bestehe eine solche Möglichkeit seit dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) 2005.
Das Verfahren gegen VW könne und müsse nach dem VbVG unabhängig von den deutschen Ermittlungen gegen natürliche Personen in Österreich weitergeführt werden, das habe das Straflandesgericht Wien im Jänner bestätigt, betont der VKI. Der dringend indizierte Sachverhalt des gewerbsmäßigen schweren Betruges und der vorsätzlichen Gemeingefährdung müsse strafrechtlich überprüft werden.
Mit dem Rechtsschutzersuchen wird die Oberstaatsanwaltschaft unter anderem ersucht, der WKStA die Weisung zu erteilen, gegen die dringend tatverdächtigen Verbände strafrechtliche Ermittlungen einzuleiten. (APA, 14.6.2017)