Wien – Die Vorgeschichte des Verfahrens gegen Nedzbedin A. ist ungewöhnlich. Ist es doch ein Nebenprodukt eines Mordversuchs. An ihm. Durch die Tochter seiner Lebensgefährtin. Die 19-Jährige wurde im Vorjahr wegen schwerer Körperverletzung verurteilt, als Grund für die Messerattacke gab sie bei der Polizei und vor Gericht an, der heute 47-Jährige habe sie vergewaltigt, als sie elf Jahre alt gewesen sei.

Nun versucht also der Schöffensenat unter Vorsitz von Christoph Bauer zu ergründen, was passiert ist. Der wegen Schlepperei in Deutschland vorbestrafte Angeklagte leugnet nämlich entschieden, sich 2009 an dem Kind vergangen zu haben. "Wir haben eine Anklage mit äußerst dünner Beweislage", argumentiert sein Verteidiger Leonhard Kregcjk. "Es gibt nur die Aussage einer Person, deren Glaubwürdigkeit schwer beschädigt ist."

Belastende Aussage widerrufen

Das kommt so: Vor acht Jahren hatte das Mädchen in der Schule Lehrern erzählt, dass ihr Stiefvater sie an der Brust betastet und telefonisch zu sexuellen Handlungen aufgefordert habe. Ihre Lehrerin ging mit ihr zur Polizei, wo das Kind die Vorwürfe wiederholte. Es kam zu einer Einvernahme durch einen Richter, dort sagte sie plötzlich, es stimme alles nicht. Von einer Vergewaltigung war überhaupt nie die Rede.

"Wie kommt eine Elfjährige dazu, so was zu erfinden?", wundert sich der Vorsitzende. "Sie lügt!", empört sich der Angeklagte. "Sie wollte immer zu ihrem leiblichen Vater zurück!" – "Melissa sagt auch, dass es Gewalt gegen ihre Mutter gegeben hat", wirft Bauer ein. A. weicht zunächst aus. "Gestritten haben wir schon, aber es war nie gewalttätig", sagt er, bevor er zugeben muss, dass es doch mehrere Polizeieinsätze gegeben habe. Die Verfahren wurden aber immer eingestellt, da die Lebensgefährtin die Aussage verweigerte.

Pikante Chatprotokolle

Es gibt aber doch einen Sachbeweis: Chatprotokolle zwischen dem Angeklagten und seiner Stieftochter. Geschrieben wenige Stunden vor ihrer Attacke auf ihn. Mit mehr als eindeutigem Inhalt. A. schickte ein Bild seines Geschlechtsteils, berichtete, die Mutter finde den Teenager sexuell anziehend, und auch er könne sich eine Ménage-à-trois vorstellen.

"Sie wollte über Sex reden", behauptet der Angeklagte zunächst. "Der Chatverlauf war eher einseitig", merkt Bauer an. "Jetzt waren Sie 2009 wegen ihr eh schon einmal bei Gericht. Und dann fällt Ihnen nichts Besseres ein, als sie anzuflehen, Sex mit Ihnen zu haben?" – "Ich war betrunken", lautet nun die Erklärung. Zurechnungsunfähig kann er wohl nicht gewesen sein, schließlich forderte er sie auf, ihm ein "Tittenbild" ohne Gesicht zu schicken. Und Sex hätte er mit ihr wohl gehabt, wenn sie eingewilligt hätte. "Sie ist ja schon volljährig."

Messerangriff in der Küche

Schließlich formuliert er eine Theorie: Sie habe ihn hereinlegen wollen. "Ist jetzt sie schuld?", wundert sich Bauer. "Sie hat einen Plan gehabt", ist A. überzeugt. Denn am nächsten Tag sei sie in sein Lokal gekommen. "Ich war schockiert, als sie vor der Tür stand." – "Warum? Sie haben sie Stunden vorher noch geradezu angebettelt." Möglicherweise hatte er Angst – denn die junge Frau kam samt ihrer Mutter.

Er sagt, er sei mit dem Teenager in die Küche gegangen. Dort habe ihn die 19-Jährige mit den Worten "Was machst du mit mir? Das Gleiche willst du mit meiner Schwester machen!" angeschrien, ein Messer aus der Tasche genommen und ihn in den Kopf gestochen. Erst die Mutter konnte sie von ihm wegziehen. "Dass sie das Messer mitgenommen hat, sagen Sie jetzt zum ersten Mal. Es hat immer geheißen, es war ein Küchenmesser, das vor Ort gewesen ist", fragt der Vorsitzende nach. "Nein, es ist eigentlich keine Küche, dort gibt es keine Messer."

Angeklagter glaubt an Verleumdung

"Danach hat sie behauptet, ich wollte sie in der Küche vergewaltigen", regt sich der Angeklagte auf. "Das hat sie ihrer Mutter und der Polizei gesagt. Erst als sie erfahren hat, dass es dort eine Überwachungskamera gibt, hat sie behauptet, ich hätte sie 2009 vergewaltigt!", vermutet er eine Verleumdung. Nur: Bei der Polizei hat sie es nachweislich nicht gesagt.

Vielleicht kann also A.s Lebensgefährtin zur Wahrheitsfindung beitragen. Was Bauer und sein Beisitzer, Gerichtspräsident Friedrich Forsthuber, von ihren Erzählungen halten, kann man kurz mit den Worten des Vorsitzenden knapp vor dem Ende der Aussage wiedergeben. "Entweder die Staatsanwältin zeigt Sie an, oder ich mache es persönlich. Ein Verfahren wegen falscher Zeugenaussage ist Ihnen sicher. Herzliche Gratulation."

Denn im Laufe ihrer Vernehmung redet sich die Zeugin in einen immer größeren Wirbel hinein. Ein Beispiel: Bauer fragt sie, was die Tochter nach der Messerattacke gesagt habe. "Sie hat nur gesagt, dass er sie vergewaltigt hat." – "Hat er gesagt, wo?" – "Nein." Etwa drei Minuten später erzählt sie dagegen: "Sie hat gesagt, es sei in der Küche gewesen."

Aus Schock Aussage vergessen

"Und warum haben Sie das nicht der Polizei gesagt?" – "Ich war so schockiert." Nicht vom Vergewaltigungsvorwurf, sondern vom blutenden Partner. Später hält ihr Forsthuber allerdings ihre Aussage bei der Polizei vor. Und damals schilderte sie recht stringent, dass ihre Tochter gesagt habe: "Er hat mich vor fünf Jahren vergewaltigt."

Ziemliche Fassungslosigkeit herrscht beim Senat über ihre Aussage, sie habe ihrer Tochter 2009 die Missbrauchsvorwürfe von Anfang an nicht geglaubt. Begründung: Ihr Partner mache so etwas nicht. Und sie sei in den elf Monaten, als man in einem Haus wohnte, immer in seiner Nähe gewesen. Interessanterweise hat sie damals einer Lehrerin aber erzählt, sie sei nicht mehr mit A. zusammen, nun eiert sie bei diesem Punkt herum.

Ein weiteres Argument, ihrer Tochter nicht zu glauben: Die habe mit elf heimlich zu rauchen begonnen. "Ja, und? Das habe ich auch gemacht", offenbart Bauer Privates. "Warum haben Sie sich nie gefragt, warum Ihre Tochter das erfindet?" – "Weil ich sie kenne." – "Warum? Am Rauchen kann es ja wohl nicht gelegen sein." – "Sie ist aggressiv und lügt gern." Im vergangenen Sommer hatte sie zur Polizei noch gesagt, ihr Kind "kann keiner Fliege was zuleide tun".

Kein Problem mit Chats

Ein weiteres Thema, das gelinde gesagt Verwunderung auslöst: der Chat des Angeklagten mit ihrem Kind. "Was sagen Sie dazu?", will der Vorsitzende wissen. "Er war voll betrunken. Deshalb hat er diesen Blödsinn gemacht." Dass Verteidiger Kregcjk ein Konvolut aus ähnlichen Chats mit anderen Frauen vorgelegt hat, scheint sie nicht zu kümmern.

Beisitzer Forsthuber kann es nicht glauben und versucht es nochmals: "Sie sind weiter mit einem zusammen, der seiner Stieftochter so etwas schickt?" – "Ich vertraue ihm." – "Der Angeklagte hat vorher aber gesagt, er hätte Sex mit Ihrer Tochter gehabt, wenn sich die Möglichkeit geboten hätte. Wäre das für Sie auch okay?" – "Nein, das wäre nicht okay", zieht die Zeugin eine Grenze. Unabsichtlich legt sie ihrem Partner en passant auch ein Ei: Auf die Frage des Vorsitzenden bestätigt sie, dass es in der Lokalküche mehrere Messer gebe.

Für weitere Zeugen wird auf 30. August vertagt. (Michael Möseneder, 14.6.2017)