Wien – Mit dem Bildungsreformgesetz werden drei Bereiche neu geregelt. Dazu gehört das Schulautonomiepaket, das den Schulen und ihren Schulleitern mehr Gestaltungsmöglichkeiten bringen wird. Weiters wird die Behördenstruktur neu geregelt und Modellregionen für Gesamtschulen ermöglicht.

  • Schulautonomie: Zentraler Punkt des Autonomiepakets ist die Möglichkeit des Zusammenschlusses von bis zu acht Schulen in sogenannten "Clustern" unter einer gemeinsamen Clusterleitung. So sollen etwa Ressourcen besser genutzt werden und Lehrer bei Bedarf auch an anderen Clusterschulen unterrichten. Der Clusterleiter soll einen Großteil der Verwaltung übernehmen, an den einzelnen Schulen soll es statt Direktoren nur Bereichsleiter geben, die mehr unterrichten. Dadurch freigewordene Ressourcen sollen in Verwaltungspersonal investiert werden. Grundsätzlich ist ein Zusammenschluss von Schulen zu Clustern freiwillig – ausgenommen sind Kleinschulen mit sinkender Schülerzahl, die sonst vom Zusperren bedroht sind. Möglich sind außerdem "Mischcluster" zwischen Bundesschulen (AHS, BMHS) und Pflichtschulen (vor allem Volksschulen, Neue Mittelschulen).

    Die Clusterleiter (oder, wenn es keinen Cluster gibt, die Direktoren) erhalten in bestimmten Bereichen mehr Rechte. So können sie etwa flexible Gruppengrößen festlegen, Klassenschülermindest- wie -höchstzahlen sowie Teilungsziffern fallen weg. Dadurch freiwerdende Ressourcen können in Maßnahmen wie Förderangebote oder Teamteaching investiert werden. Auch die Auswahl von neuen Lehrern obliegt den Clusterleitern beziehungsweise Direktoren. Vereinheitlicht wird der Auswahlprozess der Schul- beziehungsweise Clusterleiter. Außerdem wird verfassungsrechtlich festgelegt, dass eine bundeslandesweite Durchschnittszahl von Schülern pro Klasse nicht überschritten werden darf.
  • Behördenstruktur: Die Schulverwaltung bleibt zwar in den Grundzügen gleich, es gibt weiter getrennte Zuständigkeiten und Instanzenzüge zwischen Bund und Land. Die Verwaltung soll allerdings – wie schon jetzt in den östlichen Bundesländern – unter einem gemeinsamen Dach erfolgen. Die Landesschulräte werden zu Bildungsdirektionen. Statt eines amtsführenden Präsidenten bekommen sie einen Bildungsdirektor, der bestimmte Kompetenzen aufweisen muss und gemeinsam von Landeshauptmann und Bildungsministerin bestimmt wird. Der bisherige Vizepräsident wird abgeschafft, die Landesschulratskollegien durch Beiräte mit lediglich beratender Funktion ersetzt.

  • Modellregionen zur gemeinsamen Schule: Dazu gibt es drei Vorgaben: Bundesweit dürfen nur 15 Prozent aller Schulen der fünften bis achten Schulstufe die Gesamtschule erproben. Außerdem darf eine einzelne Modellregion nicht mehr als 5.000 AHS-Unterstufenschüler umfassen. Das würde etwa eine Modellregion in ganz Vorarlberg (derzeit knapp 4.000 AHS-Unterstufenschüler) oder im ganzen Burgenland (3.500) ermöglichen. Außerdem müssen an den einzelnen Schulstandorten Lehrer und Eltern zustimmen – bei den Lehrern braucht es eine einfache Mehrheit bei der Abstimmung in der Lehrerkonferenz (die nur beschlussfähig ist, wenn zwei Drittel der Lehrer anwesend sind), bei den Eltern eine doppelte Mehrheit: Erreicht werden muss die einfache Mehrheit bei einer Abstimmung sowie zusätzlich ein Drittel der insgesamt Abstimmungsberechtigten. (APA, red, 20.6.2017)