Budapest – Nach Inkrafttreten des umstrittenen NGO-Gesetzes in Ungarn hat das US-Außenministerium auf seiner Website seine "Besorgnis" zum Ausdruck gebracht. Die verschärften Auflagen würde den ungarischen Zivilorganisationen "eine ungerechte Last auferlegen, die gegen Korruption und für den Schutz von Bürgerrechten kämpfen".

In der Aussendung des US-Ministeriums heißt es: "Werden die aus dem Ausland finanzierten Organisationen so dargestellt, dass sie gegen die Interessen der ungarischen Gesellschaft arbeiten, dann schadet das der Fähigkeit der Ungarn, sich zu organisieren und ihre Besorgnisse legitim und demokratisch zum Ausdruck zu bringen." Weiter heißt es in der Aussendung vom Montag: "Wenn zum Gesetz gemacht, wäre das ein weiterer Schritt weg von Ungarns Verpflichtung, die europäischen und NATO-Regeln einzuhalten." In Kraft trat die neue Rechtsregel bereits am Freitag, mit der Unterzeichnung durch den Staatspräsidenten Janos Ader. Es schreibt vor, dass sich NGOs, die aus dem Ausland finanziert werden, gerichtlich registrieren, ausländische Spender offenlegen und sich in ihren Publikationen als "auslandsgeförderte Organisation" darstellen müssen.

Zweierlei Maß

Die Erklärung des amerikanischen Außenministeriums sei ein "neues, drastisches Beispiel" dafür, dass dies mit zweierlei Maß misst, da in den USA ein weit strengeres Gesetz gelte als in Ungarn, erklärte der Regierungssprecher in einer Reaktion. In den USA könnten die Soros-Organisationen niemals so agieren wie in Europa. (Zur Kritik an dem neuen Gesetz gehörte, dass es sich grundlegend gegen den ungarischstämmigen US-Milliardär George Soros richtet, der zahlreiche Organisationen in Ungarn fördert und laut der ungarischen Regierungspartei Fidesz-MPSZ zu den Feinden der ungarischen Nation gehöre – Anm.)

In internationalen Medien werde derzeit eine "Lügenkampagne" unter Mithilfe der Soros-Organisationen geführt, durch die "bedauerlicherweise auch das amerikanische Außenministerium irregeführt werden konnte", so der Regierungssprecher. Dabei sei das ungarische Gesetz nach amerikanischen Muster, dem Fara-Gesetz über die Registrierung ausländischer Agenten (Foreign Agents Registration Act) konzipiert worden. Das 1938 verabschiedete Gesetz zielte ursprünglich auf Propagandisten des Dritten Reiches ab. Betroffen sind davon heute aber nur Organisationen, die im Auftrag ausländischer Regierungen arbeiten, davon ausgenommen sind jene mit ausschließlich wissenschaftlichen, religiösen, künstlerischen oder humanitären Interessen. (APA, 20.6.2017)