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Es gibt Ausschlusskriterien: Wer zu dünne Hornhaut oder eine Augenerkrankung hat oder unter 18 ist, sollte auf die OP verzichten.

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Fehlsichtigkeiten werden immer häufiger mit dem Augenlaser korrigiert. Bei der sogenannten Laser-in-situ-Keratomileusis (LASIK) öffnet der Augenarzt mithilfe eines Laserstrahls die Hornhaut des Auges und entfernt einige Tausendstel-Millimeter Hornhautgewebe, um die Fehlsichtigkeit zu korrigieren. Dadurch verändert sich die Lichtbrechung im fehlsichtigen Auge und im Idealfall kann eine normale Brechkraft (Refraktion) erreicht werden.

Langfristige Nebenwirkungen bei der LASIK-Operation sind selten. Sie treten meist nur dann auf, wenn der Patient bereits vor der Operation an Beschwerden litt. Die in diesem Jahr veröffentlichten, sogenannten PROWL-Studien ("Patient-Reported Outcomes With LASIK") ergaben, dass rund ein Drittel der Behandelten drei Monate nach der OP über trockene Augen mit Fremdkörpergefühl, Brennen und schlechte Nachtsicht klagt.

In den ersten Wochen nach der Behandlung sei dies aber nicht unüblich, da sich die Nervenbahnen in der Hornhaut neu aufbauen müssen, erklärt der Präsident der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) Thomas Kohnen. "Bei fast allen Patienten verschwinden die Beschwerden nach spätestens sechs Monaten", so der Experte, der die Kommission Refraktive Chirurgie (KRC) der DOG und des Berufsverbands der Augenärzte leitet. Ausnahmen bildeten Patienten, die bereits vorher an trockenen Augen litten.

Restfehler möglich

Eine internationale Studie ergab, ähnlich wie die PROWL-Studien, dass nur ein bis zwei Prozent der behandelten Patienten mit dem Ergebnis unzufrieden waren. Das war vor allem der Fall, wenn die Betroffenen trotz des Eingriffs noch eine Brille benötigten. "Da jedes Auge unterschiedlich heilt, kann bei etwa einem von zehn operierten Augen ein Restfehler von 0,5 Dioptrien bleiben", erklärt Kohnen. Dieser könne aber nach drei Monaten Erholungszeit durch eine zweite Laser-OP korrigiert werden.

"Die meisten Komplikationen entstehen nicht durch Operationsfehler, sondern durch schlechte Patientenauswahl", sagt Kohnen und verweist auf die dafür geltenden Richtlinien der Kommission Refraktive Chirurgie. Diese empfiehlt die Laseroperation generell nur bei einer Fehlsichtigkeit von +3 bis -8 Dioptrien oder bei einer Hornhautverkrümmung bis zu fünf Dioptrien. Ist die Hornhaut ausreichend dick, können auch Fehlsichtigkeiten von +4 bis -10 Dioptrien korrigiert werden. Wer eine zu dünne Hornhaut hat, an einer Augenerkrankung leidet oder jünger als 18 Jahre ist, sollte auf die Behandlung verzichten. (red, 21.6.2017)