Ed Moschitz, hier auf einem Foto aus dem Jahr 2010 zu sehen, gewann den Prozess gegen die FPÖ.

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Wien – Im schier endlosen Verfahren des ORF-Journalisten Ed Moschitz gegen die FPÖ hat nun wieder das Oberlandesgericht Wien gesprochen. Es wies die Berufung der FPÖ gegen die Entscheidung des Erstgerichts vom April 2016 ab. Zugleich wurde die Entschädigung an Moschitz erhöht, er erhält nun 17.000 Euro, teilte Moschitz' Anwältin Maria Windhager am Mittwoch mit.

Moschitz hatte sich gegen Vorwürfe der FPÖ gewehrt, er habe im Zuge von Dreharbeiten für eine "Am Schauplatz"-Reportage junge Skinheads zu (strafrechtlich relevanten) Neonazi-Sagern angestiftet. Passiert sein soll das bei einer Wahlkampfveranstaltung mit FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache im Jahr 2010.

Üble Nachrede

Das Ersturteil fiel zugunsten der FPÖ aus, das Oberlandesgericht Wien hob es jedoch auf. Daraufhin wurde die Causa am Landesgericht Wien erneut verhandelt, und Moschitz bekam recht: Der Richter sah den Wahrheitsbeweis für die Behauptungen der FPÖ nicht erbracht und verurteilte die Partei wegen übler Nachrede und Verletzung der Unschuldsvermutung.

Dem schloss sich das OLG am Mittwoch an. Zugleich gab es der Berufung von Moschitz recht und erhöhte die Entschädigungssumme. Von der FPÖ gab es am Mittwoch vorerst keine Stellungnahme. Sie müsse auch die "Gerichts-, Gutachten- und Anwaltskosten übernehmen und auf den geklagten FPÖ-Medien und via OTS das Urteil veröffentlichen", schreibt Moschitz auf seiner Facebook-Seite.

Update: Reaktion der FPÖ

Für die FPÖ ist die Causa "unerfreulich zu Ende gegangen", sagte der freiheitliche Abgeordnete Johannes Hübner, dessen Kanzlei die FPÖ in der Causa bei Gericht vertrat, am Mittwoch gegenüber der APA. Die Partei werde nun eher keine weitere rechtlichen Schritte mehr ergreifen.

Denkbar wäre etwa die Anregung einer Nichtigkeitsbeschwerde durch die Generalprokuratur oder die Anrufung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Er schließe derartiges zwar nicht aus, erachte es aber als wenig wahrscheinlich, so Hübner. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) habe mit der Abweisung der FPÖ-Berufung "die zweite Entscheidung des Erstgerichts" bestätigt, so Hübner – und diese Entscheidung sei "nicht mehr realistisch bekämpfbar".

Es habe zwar "Indizien" für die Sicht der FPÖ gegeben, der "rauchende Colt" aber habe gefehlt und der Beweis sei daher vom Gericht als nicht erbracht erachtet worden, sagte der Abgeordnete. Daher gehe das Gericht nun davon aus, "dass es üble Nachrede gegenüber Moschitz war".

Gleichzeitig verwies Hübner darauf, dass die FPÖ anderer Ansicht ist – und dass das (vom OLG später aufgehobene) Ersturteil zugunsten der FPÖ ausgefallen war. Man nehme die Entscheidung – "so bedauerlich sie auch für uns ist" – zur Kenntnis. (APA, red, 21.6.2017)