Salzburg – Nachdem ein wegen gefährlicher Drohung angeklagter Schüler dreimal nicht zum Prozess am Landesgericht Salzburg gekommen war und deshalb zwei Wochen in Untersuchungshaft auf die Verhandlung warten musste, hat es am Mittwoch endlich geklappt. Der 14-Jährige wurde dem Richter vorgeführt. Für die Drohung gegenüber zwei Mitschülern und Lehrern erhielt er einen Schuldspruch ohne Strafe.

Der bisher unbescholtene Schüler zeigte sich zu den Vorwürfen geständig. Er hat am Sportplatz seiner Schule zwei Mitschülern Schläge angedroht und diese Drohung, sie würden "eins auf ihre Fresse bekommen", auch gegenüber zwei Lehrern im Betreuungszimmer der Schule wiederholt. "Ein Geständnis ist ein wesentlicher Milderungsgrund, die Strafe wird geringer", gab Richter Christian Ureutz zu bedenken. "Ja, stimmt, ich hab es gesagt", antwortete der Salzburger.

Gerichtsladungen versteckt

Für die Justiz war es etwas aufwendig, den Burschen, der bei seiner Mutter wohnt, vor den Richter zu bekommen. Er hatte Ladungen zur Verhandlung ignoriert und sich versteckt. Der Bursche gab damals an, er habe verschlafen oder auf den Prozess vergessen. Als die Polizei vor seiner Wohnung stand, um ihn abzuholen und dem Richter vorzuführen, blieb die Türe verschlossen. Schließlich wurde er am 2. Mai festgenommen.

Nach einer Nacht im Gefängnis konnte der 14-Jährige mit dem Gelöbnis vor dem Richter, er werde sich bessern und zum Prozess Mitte Mai erscheinen, noch eine U-Haft verhindern. Als er dann wieder die Verhandlung "schwänzte", wurde er Anfang Juni erneut festgenommen. Das Gericht verhängte die U-Haft.

Bewährungshilfe angeordnet

Verteidiger Maximilian Pira ersuchte den Richter heute um ein "äußerst mildes Urteil". Der Ausspruch einer Strafe wurde mit einer Probezeit von drei Jahren vorbehalten. Das Urteil ist rechtskräftig. Ureutz ordnete eine Bewährungshilfe an. "Falls Sie innerhalb der Probezeit eine Straftat begehen, wird eine Strafe festgelegt. Es liegt an Ihnen, dass Sie jetzt mittun, sonst bringt das niemandem etwas", redete der Richter dem Teenager ins Gewissen. Der Schüler wurde enthaftet und durfte nach Hause gehen.

Detail am Rande: Das Gericht musste heute auf den Schüler eine Dreiviertelstunde warten, weil vergessen wurde, den Burschen aus der Justizanstalt vorzuführen. (APA, 21.6.2017)