Wien – Hans Jörg Schelling muss sich neuerlich Kritik bezüglich mangelnder Transparenz von Stiftungen anhören. Zwar hat der Finanzminister ein neues Register initiiert, in dem die wirtschaftlichen Eigentümer von Betrieben und anderen Körperschaften aufscheinen müssen. Doch bei den Stiftungen reicht es, wenn der Stifter aufscheint. Mindestens so relevant wie die Stifter als "Gründer" der Einrichtung sind aber die Begünstigten. Sie scheinen im neuen Register zwar auf, allerdings ist dieses nicht öffentlich einsehbar.

Jetzt wäre also folgender Fall denkbar: Ein Vermögender verfügt über eine Stiftung und scheint im Firmenbuch auch als Stifter auf. Er könnte aber – rein hypothetisch – einen dubiosen Geschäftspartner als Begünstigten einsetzen, dem er etwas schuldet. Würde diese Konstruktion nur in der Stiftungszusatzurkunde aufscheinen, wäre sie nicht öffentlich ersichtlich. Auf das Register Zugriff haben aber im Wesentlichen nur Behörden, insbesondere Finanzämter. Natürliche Personen oder Organisationen müssen laut Gesetzesentwurf, der am Mittwoch im Finanzausschuss beschlossen wurde, ein "berechtigtes Interesse" an der Herausgabe der Daten nachweisen.

Begünstigte bleiben verborgen

Der Grünen-Abgeordnete Bruno Rossmann vermutet in der Geheimhaltung einen Zusammenhang mit Schellings Privatvermögen. Der Finanzminister sitzt bekanntermaßen der JGS-Privatstiftung vor (JGS steht für den korrekten Namen Johann Georg Schelling). Begünstigte oder Vermögenszuwenden bleiben der Öffentlichkeit verborgen. Ebenso bei vielen anderen der insgesamt 3800 Stiftungen in Österreich. "Gegen die Verschleierung hilft nur lückenlose Transparenz", meint Rossmann.

Schelling sieht das anders: Er verweist darauf, dass die Finanzbehörden ohnehin Zugriff auf die Daten haben. Rossmann hält hingegen Einblicke der Öffentlichkeit für effektiver. Skandale wie Lux-Leaks oder Panama Papers seien von Journalistennetzwerken und nicht von Behörden aufgedeckt worden. Zudem hält der Grüne die Kontrolle durch Nichtregierungsorganisationen für elementar. Im Finanzministerium wird darauf verwiesen, dass auch die EU-Geldwäscherichtlinie, auf der das Register beruht, keinen öffentlichen Charakter vorsehe. Rossmann würde sich dennoch wünschen, dass Österreich vom Bremser zum Vorreiter bei der Schließung von Steuerschlupflöchern werde. Und zitiert dazu einen Satz aus dem Handelsblatt. Österreich zähle neben Irland und Malta zu den Ländern, die hinter den Kulissen regelmäßig Einspruch erheben, wenn es um Bekämpfung von Steuerflucht gehe. (as, 22.6.2017)