Berlin – Die deutschen Sicherheitsbehörden dürfen zur Verbrechensbekämpfung künftig auch auf Messenger-Dienste wie WhatsApp zugreifen. Der Deutsche Bundestag beschloss am Donnerstag Änderungen der Strafprozessordnung, womit künftig bei besonders schweren Straftaten die Online-Durchsuchung und die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung eingesetzt werden dürfen.
Bei der Quellen-TKÜ können die Behörden mit einer Überwachungssoftware die laufende Kommunikation eines Verdächtigen auf einem Gerät mitlesen und aufzeichnen, bevor sie verschlüsselt wird. Bei der Online-Überwachung können auch Speichermedien wie Festplatten zu Ermittlungszwecken ausgelesen werden. Für den Einsatz beider Instrumente sollen aber strenge Voraussetzungen gelten.
De Maizière: Befugnislücke geschlossen
Innenminister Thomas de Maizière hat sich in den vergangenen Wochen für die Änderungen stark gemacht und dafür Unterstützung seiner Länderkollegen erhalten. Die Sicherheitsbehörden müssten im Internet die Eingriffsmöglichkeiten haben, die ihnen bereits für den Telefon- und SMS-Verkehr zur Verfügung stünden, hatte er betont.
Nach der Verabschiedung erklärte de Maiziere, es sei immer öfter zu beobachten, dass Kriminelle verschlüsselt kommunizierten. Für Behörden werde es dadurch immer schwieriger, auch schwerste Straftaten aufzuklären. Mit dem beschlossenen Gesetz werde endlich eine Befugnislücke geschlossen, die nicht länger hinzunehmen gewesen sei. "Verschlüsselung schützt zu Recht die Vertraulichkeit der Kommunikation. Verschlüsselung ist aber kein Freibrief für Verbrecher", sagte der CDU-Politiker.
Kritik von Linkspartei und Grünen
Linkspartei und Grüne lehnten die Neuregelung als massiven Eingriff in die Bürgerrechte ab. Sei die Schnüffelsoftware einmal installiert, könne die Reichweite der Überwachung kaum kontrolliert werden. Das Gesetz habe ein "Anwendungsfeld, das seines gleichen sucht", kritisierte der Linken-Politiker Jörn Wunderlich in der Bundestagsdebatte.
Außerdem beklagte die Opposition, dass die Regierung die weitreichenden Überwachungskompetenzen für die Behörden als Änderungsantrag in einem Gesetz zu "effektiveren und praxistauglicheren Strafverfahren" zu verstecken versuche. Der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele prophezeite der Regierung ein Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht. "Dieses Gesetz darf so nicht durchkommen", sagte Ströbele in der Debatte. "Dieses Gesetz muss spätestens in Karlsruhe fallen." (APA, 22.6.2017)