Der Handelskonzern Metro hat eine wichtige Hürde auf dem Weg zur Aufspaltung genommen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies am Donnerstag eine ganze Reihe von Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen gegen den Aufspaltungsbeschluss der Metro-Hauptversammlung zurück. Bisher hatten sie den Vollzug der Teilung blockiert.

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Düsseldorf – Der Handelsriese Metro hat sich im juristischen Ringen um seine Aufspaltung nicht auf ganzer Linie durchsetzen können. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied zwar am Donnerstag, dass ein Großteil der gegen die Aufspaltung erhobenen Klagen der von Metro angestrebten Eintragung der Teilung ins Handelsregister nicht im Wege stehe – für mehrere sogenannte Feststellungsklagen gelte dies aber nicht.

Hier muss nun der für die Eintragung zuständige Richter entscheiden. Wie lange dies dauert, ist noch unklar. Metro zeigte sich indes zuversichtlich, die Teilung in einen Lebensmittel- und einen Elektronikhändler plangemäß bis Mitte Juli über die Bühne zu bringen.

"95 Prozent der Ernte"

Metro-Anwalt Andreas Austmann sagte, der Konzern habe "95 Prozent der Ernte nach Hause" gefahren. Er sei sich "ziemlich sicher", dass eine Eintragung nun wie angestrebt erfolgen könne. Metro habe einen wichtigen Meilenstein erreicht, sagte auch Metro-Chef Olaf Koch: "Wir erwarten den Börsengang der künftigen Metro Mitte Juli."

Die Aufspaltung, zentrales Projekt Kochs, stößt auf Widerstand bei einzelnen Aktionären. Unter anderem Media-Saturn-Anteilseigner Erich Kellerhals hatte vor dem Landgericht eine Anfechtungsklage eingereicht. Der Konzern hatte beim Oberlandesgericht Düsseldorf mit einem Antrag auf ein sogenannte Freigabeverfahren reagiert. Damit wollte Metro erreichen, dass die Aufspaltung trotz mehrerer Klagen juristisch voll wirksam ins Handelsregister eingetragen und damit plangemäß umgesetzt wird.

Klagen

Eine Reihe der Klagen stehe der Eintragung nicht entgegen, entschied Richterin Gabriele Peters nun: "Die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen sind offensichtlich unbegründet." Im Falle mehrerer Feststellungsklagen werde der Metro-Antrag auf Freigabe aber zurückgewiesen. Dabei handelt es sich um Klagen, die sich gegen die Wirksamkeit des Spaltungsvertrags richten, der die Aufteilung des Konzerns genau regelt. Nun muss der Registerrichter am Amstgericht Düsseldorf entscheiden, wie er mit dem Beschluss umgeht.

Die Metro-Hauptversammlung hatte die Pläne im Februar mit breiter Mehrheit gebilligt. Demnach wird der Lebensmittelhandel vom Restkonzern abgetrennt. Entstehen soll ein Lebensmittelhändler um die Großmärkte und die Supermarktkette Real mit rund 37 Mrd. Euro Jahresumsatz und mehr als 150.000 Mitarbeitern in 35 Ländern. Die Anteilseigner der "alten" Metro sollen Aktien dieser neuen Gesellschaft erhalten. Das Zuteilungsverhältnis wird 1:1 betragen – für jede Metro-Stammaktie soll es also eine Stammaktie des Lebensmittelhändlers geben. Bei der bisherigen Metro verbleibt der Elektronikhändler Media-Saturn, er bildet den Kern der neuen Holding Ceconomy. Diese kommt bisher auf einen Jahresumsatz von rund 22 Mrd. Euro mit 65.000 Mitarbeitern. Koch will beide Teile mit der Aufspaltung schlagkräftiger machen und auf Wachstum trimmen. Beide Firmen könnten am Ende Mitte Juli an der Börse notiert sein – wenn der Registerrichter die Eintragung rechtzeitig vornimmt. (APA/Reuters, 23.6.2017)