Niemand soll mehr sein hart erarbeitetes Vermögen einsetzen müssen, um einen Platz in einem Pflegeheim zu finanzieren, fordert die SPÖ. Im Gegenzug für die Abschaffung des Pflegeregresses wollen die Roten eine Erbschaftssteuer für Erbschaften über einer Million Euro einführen. Dieser Vorschlag ist natürlich populär, sozial gerecht ist er deshalb aber noch lange nicht.

Warum? Die Freigrenze von einer Million Euro ist sehr hoch angesetzt. Die Erbschaftssteuer trifft also nur einige wenige, dann aber mit voller Härte. Schließlich plädiert die SPÖ für Steuersätze zwischen 25 und 35 Prozent (ab zehn Millionen Euro Erbschaft). Wer also 999.000 Euro erbt, müsste keinen Cent zahlen. Für die Kosten, welche die Pflege des oder der Angehörigen im Heim verursacht und die nicht durch die eigene Pension beziehungsweise das Pflegegeld gedeckt sind, müsste aber die Allgemeinheit aufkommen.

Die Grundfrage, die dahintersteckt, lautet: Muss man Kosten für Pflegebedürftigkeit jedenfalls gleich einstufen wie jene für Krankheit? Es gibt gute Gründe, das nicht zu tun – zumindest solange es keine eigene Pflegeversicherung gibt. Bis dahin ist es vertretbar, auch auf einen Teil des eigenen Vermögens zuzugreifen. Man kann diskutieren, ob die Freibeträge, die Pflegebedürftigen jetzt bleiben (sie variieren je nach Bundesland zwischen 4000 und 12.700 Euro), zu niedrig sind. Den Pflegeregress komplett abzuschaffen wäre aber nicht sozial treffsicher. (Günther Oswald, 23.6.2017)