In vielen Bädern ist bereits das Fotografieren anderer Gäste untersagt.

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Die heißen Temperaturen locken seit einigen Tagen zahlreiche Leute in die öffentlichen und privaten Freibäder. Neben Badegewand, Handtüchern und Sonnencreme dabei oft mit im Gepäck: Das Smartphone. Es dient auch beim Sonnen vor dem Pool als Unterhaltungsgerät und Kommunikationszentrale. Aber nicht nur.

Datenschutzbeauftrager für Verbot

Manch ein Besucher setzt auch die Kamera seines Mobiltelefons ein, um knapp bekleidete Mitmenschen zu fotografieren. Eine Problematik, zu der sich nun der Datenschutzbeauftragte des deutschen Bundeslandes Sachsen zu Wort gemeldet hat. Er fordert ein Handyverbot in Schwimmbädern.

Andere Badegäste ohne deren Erlaubnis abzulichten oder diese Fotos gar zu veröffentlichen, sei ein Eingriff in deren Privatssphäre, stellt er gegenüber der dpa klar. Daher sei ein Verbot schon als Vorbeugung zweckmäßig.

Bäderbetreiber dagegen

Ein Schritt, den man bei der Deutschen Gesellschaft für Badewesen, in der sich unter anderem Betreiber öffentlicher Bäder organisieren, als zu weit gehend empfindet, berichtet Heise. Ein Verbot sei nur in Ausnahmefällen sinnvoll.

Vor allem schätzt man den Aufwand zur Durchsetzung als hoch ein, würde dies doch umfassendere Kontrollen bedingen. Zudem könnte ein solches Verbot Gäste abschrecken. Als Alternative empfiehlt man, die Hausordnung gegebenenfalls um einen Passus zu ergänzen, der das Aufnehmen anderer Besucher ohne deren explizite Einwilligung verbietet. Dieser gelte mit dem Erwerb der Eintrittskarte als akzeptiert. Wer dagegen verstößt, kann verwarnt oder auch mit einem Hausverbot belegt werden.

Zur Unterstützung hat man Schilder vorbereitet, die Bäderbetreiber auf ihren Liegewiesen aufstellen können. Diese weisen mehrsprachig darauf hin, Fremde nicht einfach zu filmen oder zu fotografieren. (red, 25.06.2017)