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St. Pölten/Wien – Kräftige Verspätungen bringen bei Flug-, Bahn- und Busreisen Entschädigungen für Fahrgäste. Ein Busunternehmen aus dem Bezirk Baden wollte laut Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ) den eigenen Fernbus-Chauffeur für die Fahrgastentschädigung zur Kassa bitten. Nach der Kündigung, nachdem er unverschuldet in einen Stau geraten war, blieb ihm die Firma 4.500 Euro schuldig, so die AKNÖ.

"Wir haben die Summe vor Gericht eingeklagt. Auch die Haftung des Busfahrers für die Verspätung war juristisch nicht haltbar", so AKNÖ-Präsident Markus Wieser am Sonntag in einer Aussendung. Ein Arbeitnehmer kann laut Gesetz nur für etwas haften, was er auch verschuldet hat.

Der 49 Jahre alte Busfahrer war mit dem von ihm gelenkten Fernbus in einen Stau geraten. Daher kamen die Passagiere verspätet in Bratislava an und verlangten einen Preisabschlag. Diesen wollte der Arbeitgeber nach dessen Kündigung auf den Arbeitnehmer abwälzen.

Die AK intervenierte, nachdem sich der gekündigte Chauffeur an sie gewendet hat, beim Unternehmen. Die Firma wollte weiter nicht zahlen, es kam zur Klage. Gegen den vom Gericht übermittelten Zahlungsbefehl erhob das Unternehmen keinen Einspruch. Allerdings musste eine Exekution durchgeführt werden, damit der Busfahrer schließlich sein Geld erhielt. So kam der Mann auch dank genauer Arbeitszeitaufzeichnungen zu seinen berechtigten Ansprüchen die inklusive Überstunden, Zulagen und Urlaubsersatzleistung eben die rund 4.500 Euro ausmachten. (APA, 25.6.2017)