Der Innenhof kann ein stiller Zufluchtsort sein – aber auch, wie hier in Kiew, eine hippe Bar beherbergen.

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Endlich Sommer! Wer über kein Haus am Land sondern eine Wohnung in der Stadt verfügt, setzt sich nun in den Innenhof statt in den eigenen Garten. Mit etwas Glück gibt es Flächen zum Garteln oder Platz im Schatten der Bäume für ein kleines Planschbecken für die Kinder. Mit Einverständnis des Vermieters darf sogar gegrillt werden.

So harmonisch, wie das klingt, ist die Situation aber oft nicht: Denn die Nutzung des Innenhofs darf Mietern grundsätzlich untersagt werden, wie der STANDARD unlängst berichtete. Davon können auch manche User ein Lied singen.

Und selbst wenn die Nutzung gestattet ist, heißt das noch lange nicht, dass alles erlaubt ist, was im eigenen Garten erlaubt wäre: Grillen zum Beispiel oder das Abstellen der Fahrräder erfordert das Einverständnis des Vermieters. Während der eine Nachbar sich an seinem Gemüsebeet erfreut, ärgern sich vielleicht die anderen, weil er so viel Wasser verbraucht. Und sonntags, wenn die einen ihre Ruhe haben wollen, spielen Kinder lautstark im Hof.

Streit mit den Nachbarn

Dürfen Sie Ihren Innenhof nutzen und wenn ja, wie nutzen Sie ihn? Trägt der Innenhof zum Entstehen ihrer Hausgemeinschaft bei – oder eher zum Entstehen von Nachbarschaftsstreit? Oder hatten Sie mit Ihrem Vermieter schon einmal einen Konflikt, weil dieser mit Ihrer Nutzung des Innenhofs nicht einverstanden war? Und wie müsste ein Innenhof idealerweise ausschauen? (red, 28.6.2017)