Wien – Erstinstanzliche Entscheidung im Streit um den Nachlass von Franz West: Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen hat laut "Kurier" (Mittwochsausgabe) entschieden, dass die von West kurz vor seinem Tod verfügte Privatstiftung die Kunstwerke aus ihrem Besitz an die Erben retournieren muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Übertragung von Wests Werken an die Stiftung sei "juristisch nicht richtig zustande gekommen", erklärt Christoph Kerres, dessen Kanzlei die Erben vertrat, dem "Kurier". Es fehle die notwendige Erklärung der annehmenden Partei, sollten einer Stiftung nach der Gründung weitere Vermögenswerte zukommen.

Der Streit um den Nachlass des 2012 verstorbenen West dauert schon eine ganze Weile. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Wien im Vorjahr den Vorstand der Privatstiftung wegen umstrittener Gehaltszahlungen abberufen. (APA, 27.6.2017)