Wien – Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat ein weitreichendes Urteil gefällt. Zigtausende Kreditnehmer sollen in Österreich laut Arbeiterkammer (AK) zu viel an Banken bezahlte Zinsen zurückbekommen. Das berichtet Ö1. Dabei geht es um Verträge mit variablen Zinsen. Sie hängen an einem sogenannten Referenzzins, nach dem sich Banken richten und der in den vergangenen Jahren negativ wurde.

Bei vielen Krediten wird in Österreich einfach ein Aufschlag auf diesen Referenzzins als Zins verwendet. Wenn der zum Beispiel ein halbes Prozent ausmacht, der Referenzzins aber –0,2 Prozent beträgt, dann müssen die Banken den Kreditzins auf 0,3 Prozent senken. Das hat der OGH jetzt entschieden. Die Hypo Tirol, gegen die die Arbeiterkammer den Prozess führte, hatte ihren Kunden wie viele andere Banken mitgeteilt, dass sie die negativen Zinsen nicht weitergeben werde.

Weiterhin kein Geldverdienen mit Schulden

Aber das Gericht stellte laut Ö1 fest: Bei null ist Schluss. Auch wenn der Referenzzins stark negativ wird, müssen die Banken die Negativzinsen nur bis null an die Kunden weitergeben. Wer einen Kredit hat, kann also bestenfalls damit rechnen, dass er keine Zinsen zahlt. An Schulden verdienen lässt sich damit für Verbraucher weiterhin nicht.

Damit sind weiterhin nur Staaten, Banken und sehr große Firmen direkt von den Negativzinsen, die sich in den vergangenen Jahren wegen der wirtschaftlichen Probleme in Europa ausgebreitet haben, betroffen. Konsumenten hat der OGH bereits in der Vergangenheit zugesichert, dass etwa auch ein Sparbuch minimal verzinst werden muss. (sat, 28.6.2017)