Wien – Nach dem Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Tschechien haben die heimischen Behörden Maßnahmen ergriffen, um eine Ausbreitung nach Österreich zu verhindern. So wird etwa die Freilandhaltung von Schweinen in den niederösterreichischen Bezirken Hollabrunn, Tulln, Korneuburg, Mistelbach, Bruck an der Leitha, Gänserndorf sowie ganz Wien eingeschränkt. Für Menschen besteht keine Gefahr.

Diese Maßnahme zielt darauf ab, jeglichen direkten und indirekten Kontakt zwischen Wildschweinen und Hausschweinen zu verhindern. Am Dienstag hatte das Gesundheitsministerium von den tschechischen Veterinärbehörden Informationen über ASP bei zwei Wildschweinen in Zlin – rund 80 Kilometer von Österreich entfernt – erhalten. "Aufgrund des aktuellen Falles ist davon auszugehen, dass ASP in der tschechischen Wildschweinpopulation verbreitet ist", so das Ressort. Es handle sich um eine äußerst ansteckende, meist fieberhaft verlaufende Tierseuche. Sie befällt Haus- und Wildschweine. Für Menschen besteht keine Gefahr.

Sofortmaßnahmen beschlossen

Eine Expertenrunde aus Gesundheits- und Landwirtschaftsministerium, der Bundesländer, Landwirtschaft- und Wirtschaftskammer sowie der Jägerschaft hat Sofortmaßnahmen gegen eine Verbreitung nach Österreich beschlossen. Darin enthalten sind die Veröffentlichung einer Verordnung, die erweiterte Sicherheitsvorkehrungen in den gefährdeten Gebieten vorsieht. Ergänzend zu den Maßnahmen, die die Nachbarländer setzen, soll in bestimmten Gebieten Österreichs die Freilandhaltung von Schweinen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Ein Monitoringsystem soll eventuell auftretende Fälle frühzeitig erkennen helfen.

Um die Übertragung auf Hausschweinebestände zu unterbinden, müsse jeder Kontakt zwischen Wild- und Hausschweinen verhindert werden. Schweine sollen keine Speiseabfälle erhalten, betriebsfremde Personen nicht in den Stall dürfen, alle anderen sollen saubere Schutzkleidung tragen. Mäuse und Ratten seien konsequent zu bekämpfen, Tiertransportfahrzeuge nach jedem Transport zu reinigen und zu desinfizieren, Futtermittel- bzw. Einstreudepots vor Wildschweinen zu schützen, lauten die Empfehlungen der Experten. Grünfutter (Sauengras) soll vorerst nicht mehr in die Anlagen gebracht und beim geringsten Verdacht auf eine Ansteckung der Amtstierarzt verständigt werden.

Restriktionszonen

Kommt es zu einem Auftreten von ASP im Wildtierbestand, treten umfassende und großräumige Handelsbeschränkungen in den betroffenen Gebieten in Kraft. Auch würden dann, je nach Vorkommen im Wild- oder Hausschweinebestand, Restriktionszonen gelten. Diese Vorkehrungen sind von der EU-Kommission festgelegt und betreffen den Handel mit lebenden Schweinen, aber auch Fleisch und verarbeitete Produkte.

Laut Johann Schlederer von der Österreichischen Schweinebörse sind von den Vorsorgemaßnahmen einige 100 Bauern betroffen, die zwar "keine große Marktbedeutung, jedoch eine große Seuchenbedeutung haben". Schlederer ist zuversichtlich, dass die bestmöglichen Maßnahmen ergriffen worden sind, um die Ausbreitung der Seuche in Österreich zu verhindern, die massive Auswirkungen auf das Exportgeschäft haben würde.

Laut Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) wurde seit Anfang 2014 ASP bei Wildschweinen in der EU festgestellt. Betroffen sind die Staaten Polen, Litauen, Lettland und Estland, wo auch Hausschweine in großen Betrieben und Kleinsthaltungen infiziert wurden. In Österreich ist die Afrikanische Schweinepest noch nie aufgetreten. (APA, 28.6.2017)