Die spanische katholische Kirche hatte den Rechtsstreit selbst ausgelöst. Ein kirchlicher Orden in Getafe, nahe der Hauptstadt Madrid, hatte für den Ausbau der Aula seiner Schule 24.000 Euro an kommunalen Abgaben für die Baugenehmigung bezahlt.

Da die katholische Kirche in Spanien dank eines 1979 zwischen Madrid und dem Vatikan geschlossenen Vertrags von Steuern befreit ist, verlangte der Orden den Betrag zurück. Das zuständige Madrider Verwaltungsgericht hatte infolge des Verfahrens Luxemburg angerufen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sollte klären, ob die von der Kirche geforderte Steuererlassung rechtmäßig sei oder nicht. Das Verwaltungsgericht sah in einer Steuererlassung eine Wettbewerbsverzerrung.

Staatlich finanziert

Der EuGH sieht dies ebenso, "wenn im fraglichen Gebäude wirtschaftliche Aktivitäten stattfinden". Die betroffene Schule ist zweigleisig. Ein Teil der Ausbildung ist staatlich finanziert. Ein anderer Teil ist rein privat organisiert. Nach Ansicht des EuGH könnte die Steuerbefreiung auch dem privaten Zweig der Schule zugutekommen. Dies wäre dann ein Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen, nicht kirchlichen Privatschulen und stelle deswegen eine verbotene staatliche Beihilfe dar. Inwieweit dies der Fall ist, müssen jetzt die Richter in Spanien klären.

Laut einer Studie der spanischen Organisation Laizistisches Europa erhält die katholische Kirche in Spanien jährlich direkt oder indirekt rund elf Milliarden Euro vom Staat. Das ist rund ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Teilweise stammt das Geld aus der Kirchensteuer, zum anderen aus Zuwendungen an katholische Schulen, die ins staatliche Schulnetz integriert sind, oder aus Hilfen für kirchliche NGOs. Außerdem zahlt die Kirche grundsätzlich keine Immobiliensteuern. Von dieser Regelung sind nicht nur die Kirchengebäude selbst betroffen, sondern auch die unzähligen Wohnungen und Gebäude, die die Kirche weitervermietet. Insgesamt soll die katholische Kirche in Spanien 110.000 steuerbefreite Immobilien ihr eigen nennen.

In Bischofsstädten wie Ávila, Toledo, Burgos oder Santiago gehören zwei Drittel des bewohnten Grundes und Bodens der katholischen Kirche. Auch in den restlichen über 8000 spanischen Gemeinden verfügt die Kirche über bebautes Land. Hinzu kommen über 150.000 Hektar landwirtschaftlicher Fläche in ganz Spanien. (28.6.2017)