Bei Stopline, der Meldestelle für Kinderpornografie und Nationalsozialismus, sind 2016 fast 5.000 Meldungen zu mutmaßliche illegalen Inhalten im Internet eingegangen. Etwa 14 Prozent erwiesen sich tatsächlich als illegal. Das berichtete Barbara Schloßbauer, Leiterin der von der ISPA (Internet Service Providers Austria) betriebenen Meldestelle, am Mittwoch bei einer Pressekonferenz in Wien.

80 Prozent betrafen das Thema Kinderpornografie

4.000 Meldungen und damit 80 Prozent betrafen das Thema Kinderpornografie, 16 Prozent davon erwiesen sich als tatsächlich illegal. Von den 340 Meldungen, die als nationalsozialistische Inhalte bezeichnet wurden, wurden 17 Prozent nach einer Prüfung durch die Mitarbeiter von Stopline als illegal eingestuft. Die Qualität der Meldungen sei gestiegen, sagte Schloßbauer. Der Anteil der Meldungen, die nicht bearbeitet werden konnten oder andere Inhalten betrafen, war niedriger als in den vergangenen Jahren. Der Prozentsatz der Meldungen zu tatsächlich illegalen Inhalten war um einen Prozentpunkt höher als 2015.

Die Gesamtzahl der Meldungen lag 2015 mit 5.849 noch beträchtlich höher als im vergangenen Jahr. Die bisherige Höchstzahl war 2014 erreicht worden, als die Mitarbeiter der 1998 gegründeten Stopline 8.792 Meldungen bearbeiteten. Parallelen zwischen der Zahl der Meldungen und der Medienberichterstattung zu den beiden Themen sind laut Schloßbauer augenscheinlich.

69 Prozent der illegalen Inhalten wurden in den USA gehostet

2016 betraf nur ein einziger illegaler Inhalt einen heimischen Provider und wurde umgehend entfernt. 69 Prozent der illegalen Inhalten wurden in den USA gehostet, zwölf Prozent in den Niederlanden, vier Prozent in Russland und drei Prozent in Kanada. Illegale Inhalte werden entgegen einer weitverbreiteten Annahme nicht überwiegend in Entwicklungsländern gehostet, sagte ISPA-Generalsekretär Maximilian Schubert, sondern dort, wo es einen unbürokratischen und billigen Zugang zu IT-Infrastruktur gibt. Während die USA in der Stopline-Statistik seit Jahren an erster Stelle liegen, sind die Niederlande um einen Platz aufgerückt. Außerdem wird in beiden Ländern nationalsozialistische Wiederbetätigung nicht strafrechtlich verfolgt.

Stopline gibt Meldungen über illegale Inhalten an Partnerorganisationen in den betreffenden Staaten weiter. Diese kontaktieren den Provider, um die Löschung der Inhalte zu erwirken. Liegt ein Straftatbestand vor, werden auch die Behörden informiert. Meldungen an die Stopline sind grundsätzlich anonym, auch wenn man sich der Tatsache bewusst ist, dass die Informanten wahrscheinlich nicht rein zufällig auf die illegalen Inhalten gestoßen sind. "Wir wollen die Personen 'abholen', die nicht zur Exekutive gehen wollen", erläuterte Schubert. (APA, 29.6. 2017)