Malm ist im Ikea-Katalog zu finden. Das passt einem deutschen Designer so gar nicht.

Foto: Ikea

Karlsruhe/Stockholm – Das Bett "Malm" ist ein Klassiker im Ikea-Sortiment – die deutschen Rechte an dem Entwurf könnten aber einem Frankfurter Designer gehören. Am Donnerstag hat sein Kampf gegen den schwedischen Konzern den Bundesgerichtshof (BGH) erreicht. Er will durchsetzen, dass Ikea das Bett in Deutschland aus dem Programm nehmen muss.

Denn in der Form gleicht "Malm" – das ist unstrittig – dem deutlich teureren Massivholz-Bett "Mo" seiner Möbelmarke e15 wie ein Ei dem anderen.

In den Vorinstanzen war der Designer unterlegen. In der Karlsruher Verhandlung deutete sich aber an, dass der Senat die Sache anders sehen könnte. Das Urteil wird möglicherweise am Nachmittag verkündet.

Patent

Die Marke e15 hatte sich das Design von "Mo" 2002 beim Patentamt schützen lassen. Ikea vertreibt "Malm" seit 2003 in Deutschland. Nach Darstellung des Konzerns ist ein sehr ähnliches Vorläufer-Modell aber parallel zu "Mo" entstanden. Weil die Markteinführung im Ausland vorbereitet wurde, ist allerdings fraglich, ob das Ikea in dem Streit etwas hilft. Die BGH-Richter äußerten daran deutliche Zweifel.

Eine Ausnahmeregelung schützt Designer davor, viel Zeit und Geld in den Sand zu setzen, weil ein anderer ohne ihr Wissen die gleiche Idee hat und sich diese schneller schützen lässt. Sie können sich in einer solchen Situation auf ein "Vorbenutzungsrecht" berufen. Die Richter deuteten aber an, dass das für einen weltweit agierenden Konzern wie Ikea vielleicht nicht genauso gilt. Dieser könne einen Rückschlag auf einem nationalen Markt viel leichter verschmerzen. (APA, 29.6.2017)