Mit der Enteignung der Braunauer Liegenschaft "Salzburger Vorstadt 15" hat die Republik Verantwortung übernommen. Spät, aber doch hat man einen Weg gefunden, mit dem belastenden Erbe, das mit unangenehmer Regelmäßigkeit weltweit für Aufsehen sorgte, umzugehen. Und diese eingeschlagene Richtung wurde nun vom Verfassungsgerichtshof klar bestätigt.

Man darf hoffen, dass der peinliche Eiertanz rund um das kleine gelbe Haus mit der dunklen Geschichte jetzt endgültig vorbei ist. Denn eines muss stets klar sein: Der Staat darf sich nicht erpressen lassen. Auch nicht von einer rührigen Pensionistin aus dem Innviertel.

Faktum ist: Das Hitler-Geburtshaus war für die Besitzerin vor allem ein gutes Geschäft. Monatlich über 5000 Euro streifte die resolute Dame über Jahre für ein desolates, leerstehendes Haus ein. Und verweigerte – wohl mit dem Wissen, dass das Innenministerium aus staatssicherheitlichen Gründen Hauptmieter bleiben muss – jeglichen Dialog. Unzählige Gesprächsrunden verliefen ergebnislos, konkrete Kaufangebote wurden abgelehnt, jegliche Umbaumaßnahmen am Haus verweigert, eine Gedenktafel am Haus in Erinnerung an die NS-Opfer abgelehnt.

Hier wurde nicht böswillig Eigentum entzogen – man hat per Gesetz den Verkauf veranlasst. Jemand, der sich der Problematik der Immobilie bewusst ist und dennoch alle Angebote ausschlägt, muss mit den Konsequenzen leben. (Markus Rohrhofer, 30.6.2017)