Wien – Das neue Erwachsenenschutzgesetz, mit dem die kritisierten Sachwalterschaften enden sollen, kann wie geplant im Juli 2018 starten, das Geld dafür dürfte gesichert sein: In einem Brief vom 12. Juni bestätigt Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) seinem Parteikollegen, Vizekanzler und Justizminister Wolfgang Brandstetter, dass das Justizministerium eigene Rücklagen verwenden kann, um die geplanten Neuerungen umzusetzen.

In den Wochen davor schien das, wie DER STANDARD berichtete, an einem Veto Schellings zu scheitern. Da auch das Ausgeben von Rücklagen – zugesagten, aber nicht verwendeten öffentlichen Mitteln – budgetrelevant ist, habe der Finanzminister dies dem Justizminister schriftlich untersagt, hieß es bei den Sachwaltervereinen. Die "technische Geschichte" werde bis Sommer gelöst sein, hatte Schelling daraufhin angekündigt.

24 Millionen Euro fürs Clearing

Aus den Justizministeriumsrücklagen sollen jene 24 Millionen Euro kommen, mit denen der Start des sogenannten Clearings finanziert werden soll. Dieses ist ab Juli 2018 jeder Gerichtsentscheidung über eine Erwachsenenvertretung vorgelagert. Mit dem Clearing sind vier bisherige Sachwaltervereine beauftragt.

Dort herrscht jetzt große Erleichterung. Mit dem Geld seien 100 Clearing-Vollzeitstellen finanzierbar – wenn auch das Geld erst nach der kommenden Regierungsbildung fließen werde. (bri, 30.6.2017)