Das Projekt am Wiener Eislaufverein hat vor allem die Grünen in die Bredouille gebracht.

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Schon sehr früh sagte Gabriele Eschig, Generalsekretärin der österreichischen Unesco-Kommission, in Zusammenhang mit dem Heumarkt-Projekt in einem Presseinterview: "Wien wird im Juli bei der Tagung (des Welterbekomitees; Anm.) in Krakau auf die Rote Liste gesetzt. Und wenn Wien sich nicht bewegt und nichts ändert, wird das Weltkulturerbe 2018 aberkannt." Das Projekt sei "stadtmorphologisch (von der Baustruktur her; Anm.) nicht mit dem historischen Bestand verträglich", so Eschig.

Als Jurist kann man der Aussage, ein Projekt sei nicht mit dem historischen Bestand verträglich, inhaltlich wenig entgegensetzen. Das ist keine juristische Frage, dafür gibt es Gutachter. Was man aber als Jurist kritisch anmerken muss, ist das Fehlen jeglicher politischer oder rechtlicher Legitimation einer Vertreterin eines privatrechtlich organisierten Vereines, derartige Drohungen auszusprechen, um so nicht gewünschte Bauvorhaben zu verhindern.

Auch ohne das Weltkulturerbe haben wir genügend Instrumente und Organe zur Verfügung, um Österreichs historisch bedeutsame Stadtkerne und Bauwerke zu schützen. Neben dem österreichweit für den Schutz von Denkmälern zuständigen Bundesdenkmalamt sind das beispielsweise in Graz der Gemeinderat (der über Flächenwidmungs- und Bebauungspläne entscheidet), das Stadtplanungsamt (das auf die städteplanerische Einfügung von Bauwerken achtet), die Altstadtsachverständigenkommission (die alle Bauvorhaben in der Altstadtzone gutachterlich beurteilt) und der Altstadtanwalt (der Rechtsmittel gegen Baubewilligungen in der Altstadtzone erheben kann). In anderen historisch bedeutsamen Städten Österreichs, so insbesondere in den Weltkulturerbestädten Salzburg und Wien, sind die dem Altstadt- und Stadtbildschutz dienenden Instrumente durchaus vergleichbar.

Wesentlicher Punkt

Als Einzelner kann man natürlich unzufrieden sein mit den in innerstaatlichen Verfahren getroffenen Entscheidungen. Man kann sie als zu konservativ oder zu progressiv kritisieren und findet in aller Regel für beide Standpunkte Mitstreiter. Innerstaatliche Entscheidungen unterscheiden sich von Weltkulturerbefragen aber in einem ganz wesentlichen Punkt. Sie werden auf Basis gesetzlicher Regeln, auf Basis eines rechtsstaatlichen Verfahrens getroffen. Sie unterliegen der nachprüfenden Kontrolle durch die Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit. Verfahrensabläufe können nachvollzogen, Entscheidungen können überprüft, Willkür (in die eine wie in die andere Richtung) kann bekämpft werden.

Die österreichischen Vertreter des Weltkulturerbes, sei es die österreichische Unesco-Kommission oder Icomos Österreich, beide wie gesagt als privatrechtliche Vereine organisiert, unterliegen dagegen keiner Verfahrensordnung und keiner gerichtlichen oder öffentlich-rechtlichen Kontrolle. Mehr noch: Sie unterliegen überhaupt keiner Kontrolle und auch keinen rechtsstaatlichen Regeln. Es ist weder vorhersehbar noch klar geregelt, wer als Gutachter bestellt wird, wer dem Gutachter vonseiten der beiden österreichischen Vereine zur Seite gegeben wird und wie die Fragen an den Gutachter formuliert sind. Der Gutachter selbst unterliegt in seiner Entscheidungsfindung gleichfalls keiner Kontrolle. Einige wenige, nach nicht nachvollziehbaren Regeln bestellte Personen, mehrheitlich im Pensionsalter, nehmen so für sich in Anspruch, durch Drohungen mit dem Entzug des Welterbestatuts über einzelne Vorhaben ebenso wie über die architektonische Entwicklung ganzer Städte entscheiden zu können. Und niemand weiß so genau, was sie eigentlich zu dieser Sonderstellung befähigt. Losgelöst von der Frage, ob die jeweiligen Entscheidungen zutreffend sind oder nicht, ist diese Situation aus dem Blickwinkel eines Rechtsstaates untragbar.

Bedingungslose Unterwerfung

Formaljuristisch ist Vertragspartner der Unesco die Republik Österreich. Aus Erfahrung wissen wir aber, dass Anträge auf Aufnahme in die Liste der Weltkulturerbestätten regelmäßig von den jeweiligen Städten ausgehen. Die städtische Politik der bedeutsamsten österreichischen Städte unterstützt mit der bedingungslosen Unterwerfung unter das Weltkulturerbe einen rechtlichen Graubereich. Sie hat sich selbst bei einer ihrer Kernaufgaben, der Stadtentwicklung, unter Druck gesetzt und bei wichtigen Zukunftsfragen der Wohlmeinung einiger weniger, abseits nachvollziehbarer Regeln eingesetzter selbsternannter Bewahrer ausgesetzt.

Der Schutz unseres Kulturerbes steht außer Frage. Aber das derzeitige System bedarf einer dringenden Nachschärfung. (Georg Eisenberger, 3.7.2017)