Berîvan Aslan präsentierte am Mittwoch gemeinsam mit Albert Steinhauser, Klubobmann der Grünen, den Frauenbericht 2017.

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Frauenpolitik soll auch Männer angehen. Geht es nach den Grünen, soll dies zumindest für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gelten. Dass Frauen noch immer vorwiegend das Gros der Familienarbeit leisten, sei eine wesentliche Ursache für die aktuelle Lohndifferenz von 21,7 Prozent, sagte Klubobmann Albert Steinhauser, der gemeinsam mit Frauensprecherin Berîvan Aslan am Mittwoch den "Grünen Frauenbericht 2017" präsentierte. Dieser Aspekt der Lohnschere solle künftig vielmehr als "Männerpolitik" verstanden werden. "Erst wenn es selbstverständlich ist, dass Männer um 16 Uhr das Büro verlassen, um ihr Kind zu holen, oder in Karenz gehen, könne sich die Lohnschere schließen", so Steinhauser.

Zulagen vor allem für Männerberufe

Zudem fordern die Grünen eine Neubewertung der Berufe, sowohl über die Kollektivverträge als auch über die Zulagensysteme. Die Erschwernis- oder Gefahrenzulagen würden sich in weitaus größerem Umfang in Kollektivverträgen für Berufe finden, in denen vorwiegend Männer arbeiten. Keine Zulage wäre aber die erhöhte Gefahr für Kindergartenpädagoginnen wert, sich mit Infektionen anzustecken, kritisiert Aslan. Ebenso würden Reinigungskräfte keine Zulagen für ihren Umgang mit Maschinen oder Schmutz erhalten. Für die Kollektivverträge selbst fordert Aslan transparentere Verfahren für die Bestimmung der Lohnstufen. "Es reicht nicht, den Frauen ständig zu sagen, dass sie den falschen Beruf oder das falsche Studium gewählt haben", sagt Aslan und verweist auf das Phänomen der "Feminisierung von Berufen". Demnach sinken Löhne, wenn mehr Frauen ein bestimmtes Berufsfeld verstärkt ergreifen. Andere Hebel seien daher laut Aslan wichtig.

Änderungen im "Cybermobbing"-Paragrafen

Die Grünen wollen sich künftig auch den gesetzlichen Instrumente gegen Hass im Netz widmen. Eine bessere juristische Handhabe hält Steinhauser für nötig, etwa durch Änderungen im Paragrafen bezüglich "Cybermobbings" statt im Verhetzungsparagrafen, denn Letzterer setzt einen Vorsatz der Hassposter voraus, der nur schwer zu beweisen sei. Auch sollen Betroffene nicht mehr selbst das finanzielle Risiko tragen, wenn sie vor Gericht ziehen. Stattdessen soll Hass im Netz durch die Staatsanwaltschaft verfolgt werden. (beaha, 5.7.2017)