Innenminister Wolfgang Sobotkas Pressekonferenz zum Mordfall in Linz.

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Konrad Kogler, Generaldirektor für öffentliche Sicherheit, über den Linzer Doppelmord.

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Der Doppelmord in Linz ist mit vielen Fragezeichen verbunden. War tatsächlich der Hass auf die FPÖ das Hauptmotiv, oder war der nun bekanntgegebene "IS-Hintergrund" des Täters ausschlaggebend? Beides bringt die Tat auf eine Stufe, die höchste Sensibilität verlangt.

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) lässt diese Sensibilität allerdings vermissen, wenn er in einer eilig einberufenen Pressekonferenz einen Ermittlungszwischenstand an die Öffentlichkeit trägt, indem er von "IS-Hintergrund" spricht und gleichzeitig meint, dass er keine weiteren Details nennen kann, um die weiteren Ermittlungen nicht zu gefährden. Besonders widersprüchlich wird es, wenn der Innenminister meint, dass man sich deswegen entschlossen habe, an die Öffentlichkeit zu gehen, um "keine Spekulationen" aufkommen zu lassen.

Diese Rechnung hat er ohne den Boulevard und die FPÖ gemacht. Strache spricht bereits von "IS-Doppelmord", die "Krone" titelt mit "IS-Terrorakt!", oe24.at macht den "IS-Hassmord" auch schon fix. Die Bühne ist also frei für jede Spekulation, und die Titelseiten der kommenden Tage werden voll damit sein. Der Effekt: In der Bevölkerung wächst die Angst, während die genauen Hintergründe der Tat offenbar noch nicht geklärt sind. Hinterfragenswert ist beispielsweise, ob ein IS-Terrorist sich wirklich bei der Polizei anstellen würde, um sich zu stellen.

Bei derart sensiblen Fällen wäre es also angebracht, genauere Ermittlungsergebnisse abzuwarten, bevor man an die Öffentlichkeit tritt. Ansonsten ensteht auch der Eindruck, dass der Innenminister, der derartige Pressekonferenzen schon öfter veranstaltet hat, sich selbst profilieren möchte. Wieso muss es eigentlich der Minister sein, der die Medien informiert, würde nicht der ermittelnde Beamte, der am Fall näher dran ist, reichen?

Ob derartige Auftritte ein Beitrag zu mehr Sicherheit sind, ist auch fraglich. Sicher hat die Öffentlichkeit das Recht zu erfahren, welche Erkenntnisse es zu einem Verbrechen gibt. Allerdings würde es im Sinne der Öffentlichkeit nicht schaden abzuwarten, bis offene Fragen vollständiger geklärt sind. (Rainer Schüller, 6.7.2017)