Hoc est corpus meum cum gluten.

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Don Gianfranco Formenton, Priester des kleinen Orts San Martino in Trignano in Umbrien, hatte bei seiner Aktion wohl nur gute Absichten. "Attenzione!!", schrieb er Anfang Juli auf seiner Facebook-Seite, "nach der Messe um 11 Uhr Aperitif mit Prosecco und Hostien und Chips für die Kleinen." Don Formentons Eintrag hat in Italien weit über Umbrien hinaus Gesprächsstoff geliefert. Dabei wollte der Priester seine Schäfchen so einfach nur dazu animieren, am Sonntag zur Messe statt ans Meer oder ins Schwimmbad zu gehen.

Begebenheiten wie diese waren es wohl, die den Vatikan dazu veranlasst haben, wieder einmal einige Pflöcke einzuschlagen bezüglich dessen, was bei der Herstellung und Beschaffenheit von Brot und Wein für die Eucharistie geht und was nicht. Prosecco gehört da schon einmal nicht dazu.

Ein Dorn im Auge ist dem Papst insbesondere der Umstand, dass Hostien und Messwein, die den Leib und das Blut Christi symbolisieren, inzwischen in Supermärkten gekauft oder in Onlineshops bestellt werden können. Eine gewisse Tendenz zur Profanisierung des geweihten Brots und des geweihten Weins ist nicht von der Hand zu weisen.

"Über Zubereitung wachen"

"Angesichts des schwindenden Respekts vor dem Heiligen" fordert der Vatikan in einem am Wochenende publizierten Schreiben die Bischöfe der ganzen Welt deshalb dazu auf, "über die Qualität des für die Eucharistie bestimmten Brotes und Weins sowie auch über jene, die mit der Zubereitung befasst sind, zu wachen". Dazu müssten sie ihre Pfarrer anhalten, zu überprüfen, wer in ihren Gemeinden für die Bereitstellung von Brot und Wein zuständig sei und ob die Produkte geeignet seien. Zudem müssten die Bischöfe die Hersteller von Brot und Wein für die Eucharistie über die einschlägigen Vorschriften informieren und über deren Einhaltung wachen.

Sowohl bei der Hostie als auch beim Wein lautet das zentrale Gebot "Unverfälschtheit". Das Brot, das für die Eucharistie verwendet wird, muss ungesäuert und aus reinem Weizenmehl zubereitet sein. Glutenfreie Hostien sind daher nicht erlaubt; für Gläubige mit einer Glutenunverträglichkeit sind aber Hostien mit einem verringerten Glutengehalt zulässig. (Dominik Straub aus Rom, 9.7.2017)