Wien/Hamburg – Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) will beim erst im Frühjahr erneuerten Versammlungsrecht nachschärfen. Für Donnerstag kündigte er am Dienstag einen Initiativantrag im Nationalrat an.

Sobotka zog am Dienstag eine Bilanz über den Einsatz österreichischer Polizisten beim G20-Gipfel in Hamburg, bei dem es zu Ausschreitungen gekommen war. Auch 215 Polizisten aus Österreich haben ihre deutschen Kollegen unterstützt, fünf davon wurden beim Einsatz in Hamburg leicht verletzt.

Sobotka zog aus den Vorfällen beim G20-Gipfel seine Schlüsse und forderte "Adaptierungen und Anpassungen" – von weiteren Verschärfungen des Versammlungsgesetzes will er dabei nicht sprechen. "Es geht um die Verantwortung des Staates", denn jene; die "ehrlich demonstrieren und ihre Meinung artikulieren wollen", sollen das tun können. "Mit Sicherheit" werde das auch nicht die letzte Änderung sein.

Sobotka: Es gilt eklatante Lücken schließen

Während etwa in der Bauordnung und im Jugendschutz alles detailreich geregelt sei, lasse sich dort, wo es um das grundsätzliche Wesen des Staates geht, Rechtsstaatlichkeit nicht durchsetzen, so Sobotka: "Wir sehen eklatante Lücken, die es zu schließen gilt."

Ende April wurden Neuerungen im Versammlungsrecht beschlossen, die unter anderem eine 48-stündige Frist für die Anmeldung, einen Mindestabstand zwischen rivalisierenden Kundgebungen sowie eine Erschwernis für die Teilnahme ausländischer Politiker enthielten. Sobotka fehlt nun noch eine "Legaldefinition des Versammlungsbegriffs", um Rechtssicherheit in der Abgrenzung etwa zum Veranstaltungsrecht zu schaffen.

Versammlungsanzeige mit inhaltlichen Infos

Die Versammlungsanzeige soll künftig auch inhaltliche Infos enthalten und Aufschluss über Thema, Wegstrecke, Beginn und Dauer geben. Die neue Fassung soll auch die Untersagungs- und Auflösungsgründe vereinheitlichen. Spontanversammlungen sollen weiterhin möglich sein.

Rechtliche Verantwortung bei Versammlungsleiter

Der Leiter der Versammlung soll außerdem für die Aufrechterhaltung der Ordnung und die Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zuständig sein. Er soll ein "klarer Ansprechpartner" für die Behörden sein und bei "vorwerfbarem Fehlverhalten" rechtliche Verantwortung übernehmen.

Mit dem neuen Gesetz sollen auch die Befugnisse der Organe des öffentlichen Sicherheitsdiensts – Angehörige der Bundespolizei, der Stadtpolizei, Polizeijuristen, Verwaltungsbedienstete mit polizeilicher Befehls- und Zwangsgewalt – definiert und Strafbestimmungen geregelt werden.

FPÖ gesprächsbereit

Die FPÖ hat sich am Dienstag zu den Vorschlägen gesprächsbereit gezeigt. Sicherheitssprecher Walter Rosenkranz pocht im Gespräch mit der APA jedoch auf Verschärfungen, etwa was die Veranstalter von Versammlungen betrifft.

In "Jubelstimmung" könne er mangels konkreten Entwurfs noch nicht ausbrechen, eine Zustimmung lässt er daher offen, so Rosenkranz: "Wir freuen uns aber auf den Dialog mit dem Minister, damit gesetzliche Bestimmungen gemacht werden, die greifen. Es geht dabei nicht um das Grundrecht der Versammlungsfreiheit, sondern um die Unterbindung von linkem Terror." Die Versammlungsfreiheit müsse nicht nur wechselseitig geschützt werden, es gehe auch um die körperliche Unversehrtheit Dritter, meinte Rosenkranz: "Wir Freiheitliche wissen, wie es ist, wenn der Schwarze Block gegen einen aufmarschiert", verwies er auf die Demos gegen den Akademikerball.

Klarheiten im Gesetz könne man sich natürlich vorstellen, so brauche es Rechtssicherheit darüber, was eine Kundgebung und was eine Versammlung ist. Außerdem brauche es einen Veranstalter, mit dem Kontakt gehalten wird und der auf die Teilnehmer einwirken kann. Der Mandatar fordert auch entsprechende Strafen, falls ein Fehlverhalten nachweisbar ist: "Da gehen wir einen Schritt weiter, wir fordern, dass das Strafgesetzbuch stärker zur Anwendung kommt." Zwar gebe es etwa das Delikt Landfriedensbruch: "Aber für diese Verbrecher wird es nicht wirklich angewandt." Ob es sich bei Vorfällen um Landfriedensbruch handelt, werde eine Beweisfrage sein: "Aber zumindest gibt es einen (Verantwortlichen, Anm.), der genannt werden muss, der eine erhöhte Sorgfalt an den Tag legen muss, welches Gesindel sich bei seiner Versammlung herumtreibt." (APA, 11.7.2017)