Unbemannte Luftfahrzeuge sind nicht bloß ein Spielzeug. Vor allem die Schäden an Autos aufgrund abstürzender Drohnen nehmen zu.

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Wien – Drohnen werden immer beliebter. Zwischen 50.000 und 100.000 Drohnen sollen sich bereits im österreichischen Luftraum bewegen, teilte die Wiener Städtische unlängst mit. Seit 2014 hat sich die Anzahl der bewilligten Drohnen laut Daten der Austro Control verhundertfacht. Waren es 2014 erst 150 neue Bewilligungen, so werden es laut aktuellsten Hochrechnungen heuer bereits 1550 Drohnen sein.

Wer in Österreich eine Drohne fliegt, die mehr als 250 Gramm wiegt, braucht laut Luftfahrtgesetz aber eine Fluggenehmigung von der Austro Control. "Damit verpflichtend verbunden ist auch eine Haftpflichtversicherung", sagt Andreas Kößl, Vorstand von Uniqa Österreich. Bisher waren solche Versicherungen oft eine Speziallösung, nun hat die Uniqa ein Standardprodukt daraus gemacht. Hintergrund dessen ist die starke Nachfrage, hält Kößl in einer Aussendung fest.

Die Drohnenversicherung der Uniqa kostet (für Stammkunden) jährlich zwischen 60 und 75 Euro und umfasst im Worst Case eine maximale Versicherungssumme von einer Million Euro. Die Versicherung gilt ausschließlich in Österreich. Kommt es durch die Drohne zu einem Schaden, fällt ein Selbstbehalt von zehn Prozent, aber maximal 2000 Euro an. Bei Personenschäden entfällt der Selbstbehalt. "Wir schließen mit dem Produkt eine Risikolücke, die die Digitalisierung mit sich bringt", sagt Kößl.

Unterschätzte Folgen

Die Schäden, die von Drohnen verursacht werden, werden laut Experten derzeit noch unterschätzt. Von Beschädigungen von Stromleitungen, Bäumen, Flugzeugen und Gebäuden bis hin zu Verletzungen von Menschen oder Tieren können Drohnen einiges anrichten. Der Propeller etwa kann Schnittverletzungen oder Hörschäden verursachen, bei einem Kurzschluss aufgrund defekter Elektronik in trockenen Gebieten droht Brandgefahr. Auch die Zahl der durch Drohnen beschädigten Autos ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Zusätzlich kann es auch zur Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten, etwa durch das Filmen von Personen, kommen.

Prinzipiell gilt: Für alle Drohnen, die nicht als Spielzeug (bis 250 Gramm) definiert sind, besteht eine Versicherungspflicht, und sobald sie etwa für Foto- oder Filmflüge verwendet werden, bedarf es einer Bewilligung durch die Austro Control. Flugmodelle unter 25 Kilogramm sind kein Spielzeug, es besteht Versicherungspflicht, und sie unterliegen dem Luftfahrtgesetz. (bpf, 12.7.2017)