Tausende Ungarn demonstrierten im Frühling gegen die Schikanen gegen die CEU.

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Ungarns Ministerpräsident Orbán (2. v. re.) steht in der Kritik.

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Brüssel/Budapest/Wien – Die Europäische Kommission hat am Donnerstag ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet. Im Fokus steht diesmal das im Vormonat erlassene Gesetz für Zivilorganisationen. Es richtet sich gegen NGOs, die Förderungen aus dem Ausland erhalten. "Wir haben dieses Gesetz gründlich geprüft und sind zu dem Schluss gelangt, dass es nicht im Einklang mit dem EU-Recht steht", erklärte Kommissions-Vizepräsident Frans Timmermans in Brüssel. Ungarn sollte auf die Einwände binnen eines Monats antworten, fügte er hinzu.

Das neue NGO-Gesetz schreibt vor, dass sich Zivilorganisationen, die im Jahr mehr als 24.000 Euro aus dem Ausland erhalten, gerichtlich registrieren lassen. Darüber hinaus müssen sie sich in allen ihren Publikationen und Web-Auftritten als "vom Ausland unterstützte Organisation" bezeichnen.

Gegen Ungarn laufen bereits zahlreiche andere Vertragsverletzungsverfahren, weil der rechts-populistische Ministerpräsident Viktor Orbán immer wieder gegen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in seinem Land vorgeht.

"Wir gehen davon aus, dass die ungarische Regierung das Gespräch suchen wird, um diese Angelegenheit so rasch wie möglich zu klären", sagte Timmermans. "Wir erwarten binnen eines Monats eine Reaktion der ungarischen Behörden." Ist die Kommission mit der Antwort nicht zufrieden, könnte sie das Verfahren weitertreiben.

Zweite Stufe bei Hochschulgesetz

Das tat sie am Donnerstag mit dem bereits laufenden Vertragsverletzungsverfahren zum Hochschulgesetz. Dazu erklärte Timmermans: "Das ungarische Hochschulgesetz bringt für die Hochschulen in EU- und Nicht-EU-Ländern unverhältnismäßige Einschränkungen mit sich und muss so rasch wie möglich wieder mit EU-Recht in Einklang gebracht werden." Auch hier setzte er eine Frist von einem Monat. Sollte man mit der Reaktion nicht zufrieden sein, sei eine Klage beim Europäischen Gerichtshof möglich.

In dem Fall hatte die Kommission bereits im April ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und eine Stellungnahme aus Budapest erhalten. Das ungarische Parlament hatte am 4. April das Hochschulgesetz geändert und neue Vorgaben eingeführt. Das wurde vor allem als Maßnahme gegen die vom US-Milliardär George Soros gegründete Central European University (CEU) in Budapest interpretiert. Das Gesetz beschränkt nämlich die Befugnis von Universitäten mit Hauptsitz außerhalb der EU, ungarische Abschlüsse zu verleihen. Zudem schreibt es vor, dass ausländische Universitäten, die in Ungarn agieren, auch einen Campus in ihrem Heimatland haben müssen. Das ist bei der CEU nicht der Fall. Orbáns Regierung führt derzeit auch eine Plakatkampagne gegen Soros in Ungarn. (gma, APA, 13.7.2017)