Wien – Die potenziellen Verlust österreichischer Haushalte im Falle von Bankenpleiten unter dem neuen Abwicklungsregime wären relativ gering. Nur 2,4 Prozent aller heimischen Haushalte sind laut einer Kurzstudie der Nationalbank im Besitz von Bankanleihen, mit denen sie im Falle einer Bankenabwicklung mithaften würden. Im Euroraum halten durchschnittlich 2,2 Prozent der Haushalte Bankanleihen.

Auf Basis der Bruttovermögensverteilung halten von der unteren Hälfte der österreichischen Haushalte nur 0,7 Prozent Bankanleihen, auf die mittleren 40 Prozent entfallen 2,8 Prozent und auf die oberen 10 Prozent 9,1 Prozent. "Die Bedrohung von "Bail-ins" ist eher bei Höherverdienenden gegeben", sagte OeNB-Vizedirektor Andreas Ittner am Freitag in Wien bei der Vorstellung des 33. Finanzmarktstabilitätsberichts, indem die Kurzstudie veröffentlicht wurde.

Die finanzielle Resilienz der potenziell am stärksten betroffenen Haushalte sei aufgrund ihrer Vermögens- und Einkommenssituation im Durchschnitt groß. Diese Haushalte seien auch eher bereit, höhere Risiken bei ihren Veranlagungen einzugehen. Berücksichtigt wurde in diesen Zahlen, dass Beträge bis zu 100.000 Euro von Einlagensicherungen garantiert werden.

Am höchsten ist die Partizipationsrate in Italien, wo im Schnitt 5,4 Prozent aller Haushalte Bankanleihen besitzen, wobei die obersten 10 Prozent der Vermögenden auf 16,4 Prozent kommen. In Deutschland liegt der Schnitt wie in Österreich bei 2,4 Prozent. In Griechenland halten im Schnitt nur 0,2 Prozent der Haushalte Bankanleihen.

Die neue Abwicklungsregulierung der Europäischen Zentralbank (EZB) für zahlungsunfähige Banken sieht nun ein "Bail in" von Gläubigern vor. Zuvor – im Zuge der Bankenkrise – wurden die Kosten von "Too big to fail"-Instituten auf die Öffentlichkeit umgewälzt.

Kritik gab es in diesem Zusammenhang an der jüngsten staatlichen Bankenrettung in Italien, wo es zu keiner Mitbeteiligung der Gläubiger ("Bail-in") kam, sondern die Regierung ein Maßnahmenpaket für die Rettung zweier Krisenbanken geschnürt hat. Hier seien angesichts regionaler Umstände nationale Gesetze zum Einsatz gekommen, sagte Nowotny erst gestern in Brüssel. In diesem Fall sei das geringste Übel gewählt worden. (APA, 14.7.2017)