Auf der Hohen Warte bleibt weiterhin einiges offen.

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Wien – Die Geschichte um die insolvente Vienna droht zu einer unendlichen zu werden. Am Dienstag hat das Bezirksgericht Leopoldstadt eine Hemmung der Vollstreckbarkeit der zweitinstanzlichen Entscheidung des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien angeordnet.

Das Landesgericht wiederum hatte zuvor dem Rekurs des ÖFB stattgegeben und eine einstweilige Verfügung gegen den Zwangsabstieg von Österreichs ältestem Fußballklub aus der Regionalliga Ost overrult. Dagegen nun brachte der Verein am Montag seinerseits einen Rekurs ein, inklusive Antrag auf aufschiebende Wirkung. Diesem wurde stattgegeben.

Damit ist nun der Oberste Gerichtshof am Zug. Bis zu dessen Entscheidung bleibt die Vienna in der Regionalliga Ost spielberechtigt, die Auslosung der neuen Saison mit 17 Teams tritt wieder in Kraft. In der Begründung des Bezirksgerichts heißt es, dass die Vienna leicht aus der Regionalliga Ost ausgeschieden werden könne, sollte das Verfahren verloren bleiben.

ÖFB: "Vienna nicht Opfer, sondern Täter"

"Die Verbände wurden überhaupt nicht angehört. Völlig übersehen wird zudem der Schaden, der den betroffenen Verbänden und Vereinen der Regionalliga Ost durch die Entscheidung entsteht", wird ÖFB-Generalsekretär Thomas Hollerer in einer Aussendung zitiert. "Gerade die Regionalligavereine werden mit großteils ehrenamtlich tätigen Funktionären jetzt zusätzliche Aufwendungen haben, die in der Beurteilung völlig außer Acht gelassen werden. Wir werden umgehend alle verfügbaren Rechtsmittel ergreifen, denn der Fußball benötigt vor allem Rechtssicherheit."

"Alle Versuche, die Thematik nach der Entscheidung der zweiten Instanz einvernehmlich zu lösen, sind an den leider unannehmbaren Forderungen des First Vienna FC gescheitert. Die Vienna ist in dieser Causa kein Opfer, sondern Täter", so Hollerer.

Gegen die Döblinger wurde in der abgelaufenen Saison ein Insolvenzverfahren eröffnet, was gemäß ÖFB-Bestimmungen die Reihung an das Tabellenende und somit den Abstieg aus der dritten Leistungsstufe nach sich zieht. (red, 18.7.2017)