Wien – Das stark in Mode gekommene Crowdinvesting ist in Österreich weiterhin im Vormarsch. Bis Juni wurde über diese Finanzierungsform mit 19,2 Millionen Euro beinahe schon so viel Geld aufgebracht wie im gesamten vergangenen Jahr. Die im ersten Halbjahr 2017 für 56 Projekte aufgestellte Geldsumme lag um 60 Prozent über dem entsprechenden Vorjahresvergleich.

Seit Bestehen der österreichischen Crowdinvesting-Plattformen im Jahr 2013 wurden insgesamt 53,7 Millionen Euro für 199 Projekte eingesammelt, 36 Prozent dieses Gesamtbetrags allein heuer im ersten Halbjahr, berichtete der Fachverband Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) am Dienstag. Einen deutlichen Aufschwung brachte im Herbst 2015 das Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG), erinnert die WKÖ. Seit dessen Geltung sammelten die Plattformen 88 Prozent des bisher via Crowdinvesting akquirierten Geldes.

Abhängigkeit von Banken

Traditionell gebe es in Österreich eine sehr starke Abhängigkeit von der Bankfinanzierung – und daher sei es wichtig, den Unternehmen neue Möglichkeiten zu geben, meinte Wirtschaftsminister Harald Mahrer (ÖVP) laut Aussendung dazu. Um Innovationsführer zu werden, müsse neuen Ideen schneller zur Marktreife verholfen werden und der Fokus noch stärker auf leichteren Finanzierungszugang in der Wachstumsphase gelegt werden, so Mahrer.

Die Zahl der Crowdinvesting-Plattformen in Österreich ist mittlerweile auf vierzehn angestiegen, 2013 waren es erst drei.

Ab 1,5 Millionen Euro Prospektpflicht

Die "Schwarmfinanzierung" ist speziell bei Start-ups und in der Kreativwirtschaft beliebt. Viele kleine private Geldgeber ("Crowd") finanzieren anstatt einer Bank oder Großinvestoren ein Projekt oder eine Geschäftsidee, etwa über Nachrangdarlehen. Crowdinvesting verspricht den Investoren oft höhere Zinsen als traditionelle Finanzinstitutionen, es kann aber auch bis zum Totalverlust des zur Verfügung gestellten Betrags führen.

Früher gab es bei Crowdinvesting-Nachrangdarlehen über 1,5 Millionen Euro keine Regulierung und keine Aufsicht. Laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) vom Frühjahr handelt es sich bei Nachrangdarlehen aber um eine Veranlagung, und ab 1,5 Millionen Euro muss aus Verbraucherschutzgründen ein Prospekt für Anleger verpflichtend angeboten werden. Bis zu fünf Millionen Euro reicht ein vereinfachter Prospekt, bei mehr als fünf Millionen Euro ist ein voller Veranlagungsprospekt nötig. Bereits platzierte Nachrangdarlehen hat diese seit April bekannte Neuregelung nicht betroffen. (APA, 18.7.2017)