Gerasdorf am Steinfeld – Aus der Justizanstalt Gerasdorf in Niederösterreich ist ein wegen Mordes Verurteilter versehentlich bedingt entlassen worden. Er wurde per Anruf zurückbeordert und sitzt wieder in seiner Zelle, bestätigte der stellvertretende Anstaltsleiter Thomas Binder auf Anfrage einen Bericht der Tageszeitung "Heute" (Dienstagausgabe). Es sei "ein Fehler" passiert.

Ein zu zehn Jahren Haft verurteilter 22-jähriger Mann wurde irrtümlich zu früh aus dem Gefängnis entlassen. Die Justizanstalt Gerasdorf hat ihn daraufhin angerufen und er ist freiwillig zurückgekehrt.
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Der laut "Heute" 22-Jährige war 2012 wegen Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Binder zufolge hat das Gericht eineinhalb Monate vor dem Hälfte-Stichtag auf bedingte Entlassung entschieden. Die Staatsanwaltschaft habe jedoch Rechtsmittel eingelegt, "wovon wir nichts wussten". Der somit nicht rechtskräftige Beschluss wurde am vergangenen Freitag um 8.30 Uhr umgesetzt und der Insasse bedingt entlassen. Laut dem stellvertretenden Anstaltsleiter traf nur etwa zweieinhalb Stunden später der Beschluss des Oberlandesgerichts ein. Und darin habe es geheißen, dass es keine bedingte Entlassung gebe.

Der 22-Jährige, der bereits Ausgänge hatte, sei darüber informiert worden. Die versehentliche Entlassung sei in der Folge ebenfalls in einen Ausgang umgewandelt worden, erläuterte Binder. Der Insasse sei Montagfrüh nach Gerasdorf zurückgekehrt. Hinsichtlich der bedingten Entlassung ist nun wieder das Vollzugsgericht am Wort. (APA, 18.7.2017)