Bauwerber war der ÖVP-Abgeordnete und ehemaliger Landesparteiobmann in Kärnten Gabriel Obernosterer.

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Klagenfurt – Der ehemalige SPÖ-Bürgermeister der Kärntner Gemeinde Lesachtal hat sich am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen Amtsmissbrauchs verantworten müssen. Franz Guggenberger soll den Betrieb einer Fernwärmeanlage ohne gültige Baubewilligung zugelassen und den Schwarzbau der Bezirkshauptmannschaft nicht angezeigt haben. Die Genehmigung wurde später erteilt. Der Ex-Politiker bekannte sich nicht schuldig.

Laut Staatsanwältin Nicola Trinker habe der Bauwerber, der ÖVP-Nationalratsabgeordnete Gabriel Obernosterer, 2012 einen Antrag auf Bau einer Wärmeversorgungsstation neben dem alten Zollhaus in Maria Luggau eingebracht, der bewilligt wurde. Nach der Anzeige eines Anrainers seien bei dem Bauwerk jedoch Abweichungen vom Einreichplan festgestellt worden, woraufhin ein Baustopp verfügt worden sei. Die Anlage sei aber zwei Tage nach dieser Verfügung in Betrieb gegangen. In der Folge habe es sich herausgestellt, dass ein Bescheid des Denkmalamtes notwendig sei, den der Antragsteller aber erst 2015 eingebracht habe, so die Staatsanwältin. Einer der Abnehmer der Wärmeversorgung war die Gemeinde selbst.

Verteidiger: Kein Schaden

Es stehe fest, dass kein Schaden entstanden sei, sagte Verteidiger Walter Brunner. Wenn die Staatsanwaltschaft alle Bauverfahren, bei denen Fristen überschritten wurden, verfolgten, "dann gute Nacht, Österreich". Die Abweichungen seien minimal gewesen. Der Bürgermeister einer Landgemeinde habe kein Heer von Beamten, sondern müsse alles selbst verantworten und stehe im Spannungsfeld der Interessen seiner Bürger, erklärte der Verteidiger.

Franz Guggenberger, bis 2015 Bürgermeister der Gemeinde Lesachtal für die SPÖ, erklärte in der Befragung durch den Vorsitzenden des Schöffensenats, Richter Oliver Kriz, der Bauwerber habe nach Feststellung der Abweichungen – der Kamin sei drei Meter versetzt und um einen halben Meter weniger hoch ausgeführt gewesen – einen Abänderungsantrag eingebracht, der nicht den Vorschriften entsprochen habe. Über den Amtsleiter habe er dann die fehlenden Unterlagen anfordern lassen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, die notwendigen Bescheide formell erst zwei Jahre nach den festgestellten Mängeln verlangt zu haben.

Richter fragt nach Schriftlichem

Ob er den Bauwerber persönlich aufgefordert habe, die Unterlagen nachzureichen, fragte Kriz. Der Amtsleiter habe Obernosterer und den zuständigen Baumeister mehrfach angerufen, sagte der Angeklagte. Es habe hier zahlreiche Kontakte gegeben. "Wenn's Papier in der Gemeinde Lesachtal gibt, warum hat man da nichts Schriftliches gemacht", bemerkte der Richter dazu.

Die Hauptverhandlung wurde am Nachmittag mit Zeugenbefragungen fortgesetzt. Für den Prozess ist mit dem 23. August noch ein zweiter Verhandlungstag anberaumt. (APA, 19.7.2017)